In der Regel geben die Sterbeurkunden nur den Sterbetag an. Aus erbrechtlichen Gründen kann es jedoch auf die genaue Uhrzeit ankommen.
Beispiel:
Kinderloser, unverheirateter Bruder stirbt am selben Tag wie seine verheiratete Schwester. Ist er zeitlich vor seiner Schwester verstorben, ist diese Erbin geworden und ihr Nachlass geht dann auf ihren Ehemann – ihren Testamentserben – über. Dieser muss dafür sorgen, dass die zuständigen Ärzte rasch den genauen Todeszeitpunkt ermitteln. Nach dem neuesten medizinischen Stand kann innerhalb eines kurzen Zeitraums seit Ableben der genaue Todeszeitpunkt ermittelt werden.