neues Stichwort

Wir haben heute ein weiteres Stichwort eingefügt:

Elterliches Sorgerecht; Tod eines Elternteils:

Stand das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinschaftlich zu, steht es bei Tod eines Elternteils dem Überlebenden allein zu (§ 1680 BGB). Stand das Sorgerecht jedoch dem verstorbenen Elternteil allein zu, hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Überlebenden zu übertragen, wenn dies dem Wohle des Kindes entspricht (§ 1680 BGB).

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