Leichenschauschein

Er ist eine amtliche Urkunde über das Ableben eines Menschen. In ihr bescheinigt der Arzt nach gründlicher Untersuchung des Tod eines Menschen unter Angabe der Person, der Zeit und des Ortes des Ablebens. Es soll auch die Todesursache angegeben werden.

Der Leichenschauschein ist bei der Beantragung auf Ausstellung der Sterbeurkunde gem. § 38 Personenstandsverordnung vorzulegen.

Die Ausstellung unterliegt der Gebührenordnung für Ärzte. Die Gebühr zählt zu den → Beerdigungskosten.