Todeszeitpunkt

Er ist für den Eintritt des Erbfalles (→ Tod) maßgebend. Im Einvernehmen mit der Wissenschaft ist als Todeszeitpunkt der Eintritt des Gehirntodes anzusehen – der unwiderbringliche Ausfall der Funktionen des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstamms -. Im Normalfall wird der exakte Todeszeitpunkt im Totenschein nicht festgehalten. Er ist dann allerdings zu bestimmen, wenn es darauf ankommt, zu welchem Zeitpunkt ein Erbrecht entstanden oder erloschen ist. Hat z.B. der die Scheidung beantragende Ehegatte seinen Antrag im Hinblick auf das bevorstehende Ableben seines Partners zurückgenommen, um sein gesetzliches Ehegattenerbrecht zu retten, kommt es für die Rechtzeitigkeit auf den genauen Todeszeitpunkt an.