Neues Stichwort: Vindikationslegat

Besondere Form des Vermächtnisses, dass dem deutschen Erbrecht fremd ist. Es handelt sich um ein Vermächtnis mit unmittelbarer dinglicher Wirkung im Eintritt des Erbfalls, d.h. mit dessen Eintritt geht das Eigentum an der vermachten Sache unmittelbar auf den Vermächtnisnehmer über. Nach deutschem Recht geht das gesamte Vermögen des Erblassers auf den oder die Erben über, also zunächst auch das Eigentum an dem vermachten Gegenstand. Der Erbe hat dann die Verpflichtung, das Eigentum an dem vermachten Gegenstand dem Vermächtnisnehmer zu übertragen.