Im Grundbuch: Er gibt einen Hinweis auf die Wirksamkeit eines Rechts gegenüber einer Verfügungsbeschränkung, z.B. gegenüber dem Recht des Nacherben.
Im Grundbuch: Er gibt einen Hinweis auf die Wirksamkeit eines Rechts gegenüber einer Verfügungsbeschränkung, z.B. gegenüber dem Recht des Nacherben.