Steuerhinterziehung des Erblassers

Entdeckt der Erbe diese, ist er verpflichtet, sofort das Finanzamt zu unterrichten und die entzogene Steuer nachzuzahlen. Die vom Erblasser herrührenden Steuerschulden können nach dem Erbschafts- und Steuerschenkungsgesetz als Nachlassverbindlichkeiten vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden. Der Abzug ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn durch die Steuerschuld bei dem Erben eine wirtschaftliche Belastung entstanden ist.