Leihe

Ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung. Es können beispielsweise auch Grundstücke oder Wohnungen geliehen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Leihe rechtlich nicht wie eine Schenkung zu werten.

Stirbt der Verleiher, geht sein Anspruch auf Rück- oder Herausgabe der Sache auf den Erben über. Stirbt der Entleiher, gehen seine Verpflichtungen gegenüber dem Verleiher auf seine Erben über. Diese sind somit verpflichtet, die geliehene Sache nach Ablauf der Leihfrist zurückzugeben.