Rechtsgeschäfte auf den Todesfall

Dies sind Verfügungen von Todes wegen wie Testament oder Erbvertrag, die erst mit dem Erbfall für den Bedachten wirken. Erst mit Eintritt des Erbfalls erwirbt er die ihm zugedachten Rechte und Pflichten. Solange der Todesfall noch nicht eingetreten ist, kann der Erblasser über sein Vermögen frei verfügen.