Pflichtteilsverfahren

Ist die nichtamtliche Bezeichnung für das Prozessverfahren, mit dem der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch durchzusetzen gedenkt und zwar mittels Stufenklage gemäß § 254 ZPO. Es werden gleichzeitig drei Klagen erhoben:

  1. Stufe: Abgabe des Nachlassverzeichnisses mit Wertermittlung,
  2. Stufe: Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bezüglich der Vollständigkeit,
  3. Stufe: Zahlungsantrag. Dieser ist dann zu präzisieren, wenn das Auskunftsbegehren erfüllt ist.

Das Verfahren kann sich längere Zeit hinziehen. Der Erbe hat in diesen Fällen Zeit, die Erbschaft zu schmälern. Besteht eine solche Gefahr, weil er beispielsweise Nachlassgrundstücke verkaufen will, hat der Pflichtteilsberechtigte die Möglichkeit, zur Sicherung einer späteren Zwangsvollstreckung in den Nachlass beim Amtsgericht einen sogenannten Arrest zu beantragen (§ 917 ZPO).