Rechtsgeschäfte unter Lebenden

Sie begründen zu Lebzeiten der Beteiligten Rechte und Pflichten; sie sind von ihrer Wirksamkeit unabhängig vom Tod oder Überleben des anderen. Allerdings kann sich beispielsweise der Übergeber eines Grundstücks das Rücktrittsrecht für den Fall vorbehalten, dass der Erwerber vor ihm ablebt.