Reihengräber

Werden nach Vorgaben der Friedhofsverwaltung der Reihe nach belegt. Die Angehörigen haben insoweit kein Wahlrecht über die Lage der Grabstätte. Sie werden in der Regel auch nur als Einzelgräber vergeben und das Nutzungsrecht kann nicht nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden, vgl. auch Wahlgräber.