Testamentsauslegung

Sie ist die Methode bei unklaren oder nicht eindeutigen Erklärungen in einem Testament, den wahren Willen des Erblassers zu ermitteln. Dabei sind die Regelungen der §§ 131, 2084 BGB zu beachten. Bei der Auslegung kommt es nicht auf den buchstäblichen Sinn des gewählten Ausdrucks an. Schreibt der Erblasser z.B. in seinem Testament, er vermache seinem Patenkind das Mietshaus, so kann darin eine Erbeinsetzung gesehen werden. Bei einer Auslegung ist nicht nur der gesamte Text der Urkunde zu berücksichtigen, der Richter hat auch alle ihm zugänglichen Umstände außerhalb der Urkunde auszuwerten, wobei es auf den Willen des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung ankommt.