Sterbebegleitung

Beschäftigte, die einem nahen Verwandten Sterbebegleitung leisten, haben Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von ihrer Arbeitsleistung (§ 3 Abs. 6 Pflegezeitgesetz). Der Anspruch besteht allerdings nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.

Nach der gesetzlichen Regelung muss der Angehörige an einer Erkrankung leiden, die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig ist und die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. Dies ist dem Arbeitgeber durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen.