Das „Undkonto“

Undkonto ist ein Gemeinschaftskonto, über das die Inhaber nur gemeinschaftlich verfügen können. Jeder haftet für die bestehenden Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner; er muss also dem Bankinstitut gegenüber in voller Höhe einstehen. Stibt beispielsweise einer der Ehegatten, die ein Undkonto unterhalten haben, kann der überlebende,  falls er nicht Alleinerbe wird, nur zusammen mit dem oder den Erben verfügen. War der Erblasser alleiniger Inhaber eines Bankkontos und hintelässt er mehrere Erben, wird sein Konto zu einem Undkonto.