Schmuck

Sind mehrere Erben vorhanden, kommt es nicht selten wegen der Aufteilung des Schmucks zu Streitigkeiten. Dies kann der Erblasser verhindern, indem er testamentarisch entsprechend verfügt.

Erste Möglichkeit:

Beispiel: Ich wende meinen grünen Brilliantring meiner Tochter Anna zu; die Perlenkette erhält meine Tochter Frida; die Bernsteinkette soll meine Enkelin Julia erhalten.

Im Falle der Töchter handelt es sich um Vorausvermächtnisse. Im Falle der Enkelin würde ein Vermächtnis vorliegen.

Zweite Möglichkeit: Anordnung eines Zugriffverfahrens.

Es wird zunächst bestimmt, wer von mehreren Berechtigten den ersten Zugriff haben soll. Es kann festgelegt werden, dass die älteste Tochter das Recht des ersten Zugriffs haben soll; es kann auch das Losverfahren angeordnet werden. Es darf dann jeder Beteiligte in festgelegter Reihenfolge ein Schmuckstück herausnehmen, bis der Schmuck vollständig verteilt ist. Im Einzelfall kann also jeder Zugriffsberechtigte mehrmals an die Reihe kommen. Es können auch Schwiegertöchter bedacht werden, wobei zu überlegen ist, ob diese gegebenenfalls einmal auszusetzen haben.