Neues Stichwort: Erbprätendent

In der Praxis kommt es vor, dass durch Vergleich der scheidende Erbprätendent (dies ist jemand, der ein Erbrecht beansprucht) eine Abfindung mit dem oder den verbleibenden Erben vereinbart. Für den Abfindungsempfänger ist es wichtig zu wissen, ob diese der Erbschaftssteuer unterliegt. Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesfinanzhofs unterliegt die Abfindung beim Erbprätendenten nicht der Erbschaftssteuer.