Grundstückskauf vom Erben

Wer ein Nachlassgrundstück vom Erben erwirbt, will nicht in Schwierigkeiten geraten, wenn nach Kaufabschluss ein Testament auftaucht, in welchem eine andere Person als der Verkäufer zum Erben eingesetzt wird. Der Käufer kann sich dadurch schützen, dass er auf der Voreintragung des Erben als Eigentümer im Grundbuch besteht. Nach § 892 BGB gilt nämlich der Inhalt des Grundbuchs als richtig gegenüber dem Käufer. War der Erbe als Eigentümer eingetragen, gilt er auf jeden Fall dem Käufer gegenüber als der verfügungsberechtigte Eigentümer.