Todesanzeige

Die Kosten für eine Todesanzeige und anschließender Danksagung gehören zu den Beerdigungskosten. Sie stellen Nachlassverbindlichkeiten dar, welche den Nachlasswert mindern. Auch wenn der Name eines Angehörigen in der Todesanzeige fehlt, sind die angefallenen Inseratkosten als Beerdigungskosten anzusehen (so: Oberlandesgericht München).