Scheidungsantrag

Der Ehegatte, der mit dem Scheidungsantrag seines Ehepartners konfrontiert wird, sollte wissen, dass diesem das gesetzliche Ehegattenerbrecht so lange zusteht, bis er in Form einer Prozesserklärung dem Scheidungsbegehren zugestimmt hat. Wer also dem Partner das Ehegattenerbrecht möglichst schnell entziehen will, muss sofort tätig werden.