Juristische Person des öffentlichen Rechts

Sie erlangen in der Regel kraft Erfüllung gesetzlicher Regeln eigene Rechtspersönlichkeit. Zu den Personen des öffentlichen Rechts gehören beispielsweise die Körperschaften des öffentlichen Rechts (Staat, Gemeinden), dazu zählen auch die Anstalten (Rundfunk) und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Kirchen (katholische und evangelische Kirchengemeinde und jüdische Kulturgemeinden (vgl. → Kirche).