Juristische Person

Ist eine Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist. Damit ist sie Träger von Rechten und Pflichten, kann Vermögen haben und erben. Da sie ein künstliches Gebilde ist, braucht sie natürliche Personen, die sie im Rechtsverkehr vertritt (Vorstand, Geschäftsführer). → vgl. auch Juristische Person des Privatrechts und Juristische Person des öffentlichen Rechts.