Einheitslösung

Sie spielt bei der Errichtung eines → Berliner Testaments eine Rolle. Die Eheleute betrachten bei der Einheitslöung ihr beiderseitiges Vermögen als wirtschaftliche Einheit. Dies bedeutet, sie setzen sich gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Das hat beim Tod des Erstversterbenden zur Folge, dass beide Vermögensmassen zu einer Einheit verschmelzen. Der Überlebende kann dann durch Rechtsgeschäft unter Lebenden über das gesamte Vermögen verfügen, es beispielsweise für seine Betreuung voll ausgeben. Der Einheitslösung steht die Trennungslösung gegenüber. Die Eheleute wollen, dass auch nach dem Ableben des Erstversterbenden die Vermögen in gewisser Weise getrennt sind, indem das Vermögen des Erstversterbenden Beschränkungen zu Gunsten der gemeinsamen Kinder unterliegt. Sie setzen sich nur zur Vor- und Nacherben ein.