Demenz

Nach allgemeinem Sprachgebrauch ein Nachlassen der intellektuellen Fähigkeiten – Abnahme des Gedächtnisses mit Verlust der Urteilsfähigkeit und des Denkvermögens. Ist die Demenz so weit fortgeschritten, dass der Kranke seine Alltagsgeschäfte nicht mehr selbständig bewältigen kann, wird man von Testierunfähigkeit ausgehen können. Bei langanhaltender Demenz schließt die Medizin lichte Momente aus.

Will ein Demenzkranker noch ein Testament errichten, sollten die Angehörigen das Gutachten eines Facharztes – nicht des Hausarztes – einholen.