Neues Stichwort: Kraftfahrtversicherung

Sie geht beim Tod des Fahrzeughalters mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Das versicherte Risiko – das Kraftfahrzeug und die von ihm ausgehenden Gefahren – fällt mit dem Tod des Halters nicht weg. Will der Erbe die Versicherung nicht weiterführen, muss er unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.