Sargpflicht

Nach dem bisherigen Bestattungsrecht der Länder und den Vorschriften der Friedhofssatzung bestand die Verpflichtung, menschliche Leichen in Särgen zu bestatten oder einzuäschern. Im Hinblick auf die Bestattungsriten der moslemischen Bevölkerungsteile wird der Sargzwang zunehmend gelockert. In vielen Friedhofssatzungen ist für moslemische Bestattungen eine Ausnahmeregelung vorgesehen, beispielsweise in der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden, § 9 Ziffer 7.