Forderungsvermächtnis

Mit ihm wendet der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Forderung zu (§ 2173 BGB). Der Bedachte erlangt dadurch beim Ableben des Erblassers einen Anspruch gegen den Erben auf Abtretung der Forderung. War die Forderung schon vor dem ? Erbfall erfüllt und ist der geleistete Gegenstand noch in der Erbschaft, ist im Zweifel anzunehmen, dass dieser Gegenstand vermacht ist. Bei Geldsummen ist also der Geldbetrag auszuzahlen, auch wenn dieser sich nicht in der Erbschaft befindet.

Schließfach

Dieses ist Gegenstand eines besonderen Mietvertrages. Bei Tod des Schließfachinhabers gehen die Mieterrechte auf den oder die Erben, die eine → Erbengemeinschaft bilden, über. (a) Hat der Erblasser bei einer Bank oder Sparkasse ein Schließfach gemietet, ist das Geldinstitut gemäß § 33 Erbschaftssteuergesetz verpflichtet, das Vorhandensein des Schließfachs im Rahmen der Kontrollmitteilung dem zuständigen Erbschaftssteuerfinanzamt anzuzeigen. Über den Inhalt des Schließfachs kann das Geldinstitut keine Angaben machen. Es ist dazu auch nicht verpflichtet, weil keine Verwaltung über die im Schließfach befindlichen Vermögenswerte erfolgt. (b) Befinden sich im Schließfach Wertgegenstände, ist der Erbe verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu erklären. Anzugeben ist der Gegenstand mit dem entsprechenden Wert.