Leichenfund

Wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, ist die Polizei- und Kommunalbehörde gemäß § 159 StPO verpflichtet,dies der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht anzuzeigen. Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.