Kirche

Die katholischen und evangelischen Kirchengemeinden sind sogenannte juristische Personen des öffentlichen Rechts; sie sind somit erbfähig. Wer seine Kirche bedenken will, sollte möglichst im Testament genau festhalten, wem er sein Vermögen zuwenden will, z.B. die katholische Kirchengemeinde Peter und Paul in Bad Camberg oder die evangelische Bergkirchengemeinde in Wiesbaden. Die Zuwendungen an die Kirchen sind gemäß § 13 Erbschaftssteuergesetz steuerfrei.