{"id":900,"date":"2017-03-23T09:21:54","date_gmt":"2017-03-23T09:21:54","guid":{"rendered":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=900"},"modified":"2017-03-23T09:21:54","modified_gmt":"2017-03-23T09:21:54","slug":"aktualisiertes-stichwort-vorsorgevollmacht","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=900","title":{"rendered":"Aktualisiertes Stichwort: Vorsorgevollmacht"},"content":{"rendered":"<div class=\"shariff\" data-title=\"Aktualisiertes Stichwort: Vorsorgevollmacht\" data-info-url=\"http:\/\/ct.de\/-2467514\" data-backend-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/wp-content\/plugins\/shariff-sharing\/backend\/index.php\" data-temp=\"\/tmp\" data-ttl=\"60\" data-service=\"gftr\" data-services='[\"googleplus\",\"facebook\",\"twitter\",\"reddit\",\"info\"]' data-image=\"\" data-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=900\" data-lang=\"de\" data-theme=\"colored\" data-orientation=\"horizontal\"><\/div><p>Sie ist ein Schriftst\u00fcck, in der jemand f\u00fcr den Fall seiner Betreuungsbed\u00fcrftigkeit eine bestimmte Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheit bevollm\u00e4chtigt (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1901c.html\" title=\"&sect; 1901c BGB: Schriftliche Betreuungsw&uuml;nsche, Vorsorgevollmacht\">\u00a7 1901 c BGB<\/a>). Betreuungsbed\u00fcrftigkeit liegt vor, wenn ein Vollj\u00e4hriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer k\u00f6rperlich, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.<\/p>\n<p><u>1.) Form: <\/u>Das Gesetz geht von einfacher Schriftform aus. Im Handel werden von Fachverlagen deshalb Formulare angeboten.<\/p>\n<p>Um nachweisen zu k\u00f6nnen, dass der Vollmachtgeber selbst unterschrieben hat, sollte seine Unterschrift \u00f6ffentlich beglaubigt werden. Im Rechtsverkehr sind allerdings die notariell beurkundeten Vollmachten leichter zu handhaben. Die Echtheit der Unterschrift kann nicht angezweifelt werden.<\/p>\n<p>Bei der Festlegung der Geb\u00fchren muss der Notar vom halben Verm\u00f6genswert des Vollmachtgebers ausgehen, wobei die H\u00f6he des Verm\u00f6gens nicht 500.000,00 \u20ac \u00fcbersteigen darf.<\/p>\n<p>Der wesentliche Unterschied zwischen der notariellen Vollmacht und einer mit einem Formular errichteten besteht darin, dass nur die notarielle Vollmacht s\u00e4mtliche m\u00f6glichen Rechtsgesch\u00e4fte umfasst, so insbesondere auch Grundst\u00fccksgesch\u00e4fte.<\/p>\n<p>Hat beispielsweise eine 90-j\u00e4hrige Schwester ihrer 80 Jahre alten Schwester auf einem Formular Vorsorgevollmacht erteilt, kann die Bevollm\u00e4chtigte dann, wenn zur Deckung der Pflegekosten das Haus der 90-j\u00e4hrigen verkauft werden muss, nicht t\u00e4tig werden. In diesem Fall muss dann doch vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden.<\/p>\n<p><u>2.) Zweck:<\/u> Mit Hilfe der Vorsorgevollmacht soll bei Eintritt bestimmter Lebensumst\u00e4nde die Einleitung eines Betreuungsverfahrens vermieden werden. Es geht dabei nicht nur um dauernde Betreuungsbed\u00fcrftigkeit (z.B. Sp\u00e4tstadium Alzheimer), sondern auch f\u00fcr kurzzeitige Ausf\u00e4lle. Beispiele: a) Die 28-j\u00e4hrige Fu\u00dfg\u00e4ngerin wird von einem Kfz so schwerwiegend angefahren, dass sie bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert wird und somit nicht in der Lage ist, ein Krankenhaus- oder Arztvertrag abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>b) Der vollnarkotisierte 40 Jahre alte Patient droht 2 Tage nach der Operation aus dem Bett zu st\u00fcrzen. Das Anbringen des notwendigen Gitterschutzes stellt eine freiheitsbeschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahme dar. Der Patient ist jedoch nicht in der Lage, der Ma\u00dfnahme zuzustimmen.<\/p>\n<p>Ist keine nahestehende Person aufgrund erteilter Vorsorgevollmacht berechtigt, f\u00fcr die Patienten zu handeln, wird von Amts wegen ein Berufsbetreuer bestellt. Damit die Vorsorgevollmacht ihren Zweck erf\u00fcllen kann, ist sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Deutschen Notarkammer in Berlin zu registrieren. Da davon auszugehen ist, dass die Betreuungsrichter zun\u00e4chst Einsicht in das Vorsorgeregister nehmen, wird gew\u00e4hrleistet, dass nicht aus Versehen ein Berufsbetreuer bestellt wird. Es werden dort auch nicht notarielle Vollmachten registriert.<\/p>\n<p><u>3.) Inhalt:<\/u> \u00dcber den notwendigen Inhalt besteht kein Zweifel. Die meisten Formulare wie aber auch die Notare richten sich nach den Vorgaben des Bundesjustizministeriums, die auch im Internet ver\u00f6ffentlicht sind.<\/p>\n<p>Eine vollst\u00e4ndige Vollmacht enth\u00e4lt die sogenannte Generalvollmacht. Diese berechtigt den Bevollm\u00e4chtigten, jedes von der Vollmacht erfasstes Rechtsgesch\u00e4ft f\u00fcr den Vollmachtgeber auszuf\u00fchren. Notwendig ist weiterhin die ausdr\u00fcckliche Bevollm\u00e4chtigung f\u00fcr die Gesundheitsf\u00fcrsorge.<\/p>\n<p>Mustertext ver\u00f6ffentlicht in den Sonderseiten \u201eErbrecht \u2013 \u00dcber 300 Fragen und Antworten aus dem t\u00e4glichen Leben\u201c unter Punkt 34.21 ff.<\/p>\n<p>Im Innenverh\u00e4ltnis wird der Bevollm\u00e4chtigte angewiesen, erst bei Betreuungsbed\u00fcrftigkeit von der Vollmacht Gebrauch zu machen. Nimmt er beispielsweise auftragswidrig die Vollmachtsurkunde oder eine notarielle Ausfertigung an sich und nimmt hinter dem R\u00fccken des Vollmachtgebers Rechtsgesch\u00e4fte vor, so ist der andere in seinem guten Glauben gesch\u00fctzt. So lange der Bevollm\u00e4chtigte die Urkunde nicht in H\u00e4nden h\u00e4lt, kann er den Vollmachtgeber nicht vertreten und somit gegebenenfalls auch sch\u00e4digen.<\/p>\n<p>Letztlich kann eine Sch\u00e4digung des Vollmachtgebers im Grunde auch nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Wirksamkeit der Vollmacht etwa an ein \u00e4rztliches Attest gebunden wird, dass die Unf\u00e4higkeit des Vollmachtgebers bescheinigt.Es sollte also nur bei Bestehen eines Vertrauensverh\u00e4ltnisses eine Vorsorgevollmacht erteilt werden.<\/p>\n<p><u>4.) <\/u>Widerruf: Dieser ist jederzeit m\u00f6glich. In diesem Falle ist der Bevollm\u00e4chtigte aufzufordern, die Vollmachtsurkunde herauszugeben. Es empfiehlt sich, den Widerruf gegebenenfalls auch gegen\u00fcber den st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftspartner zu erkl\u00e4ren, z.B. der Hausbank. Wird die R\u00fcckgabe verweigert, hat der Vollmachtgeber die M\u00f6glichkeit, die Vollmachtsurkunde \u00fcber das Gericht f\u00fcr kraftlos erkl\u00e4ren zu lassen (vgl. <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/176.html\" title=\"&sect; 176 BGB: Kraftloserkl&auml;rung der Vollmachtsurkunde\">\u00a7 176 BGB<\/a>).<\/p>\n<p><u>5.) Tod des Vollmachtgebers:<\/u> In der Regel gilt die Vollmacht auch \u00fcber den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Somit ist es Sache der Erben, die Vollmacht zu widerrufen.<\/p>\n<p>Hat der Bevollm\u00e4chtigte mit Hilfe der Vollmacht Geldbewegungen vorgenommen, muss er auf Verlangen nachweisen, dass er nur im Interesse oder nach Weisung des Vollmachtgebers gehandelt hat.<\/p>\n<p>Ist der Vollmachtgeber sehr reich und ist nicht auszuschlie\u00dfen, dass die Erben ihn wegen der Geldgesch\u00e4fte Schwierigkeiten bereiten werden, kann der Vollmachtgeber auch in einer gesonderten Vereinbarung den Bevollm\u00e4chtigten von der Pflicht befreien, den Erben nachweisen zu m\u00fcssen, dass er nur im Interesse oder nach Weisung gehandelt hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sie ist ein Schriftst\u00fcck, in der jemand f\u00fcr den Fall seiner Betreuungsbed\u00fcrftigkeit eine bestimmte Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheit bevollm\u00e4chtigt (\u00a7 1901 c BGB). 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