{"id":867,"date":"2017-01-12T11:18:42","date_gmt":"2017-01-12T11:18:42","guid":{"rendered":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=867"},"modified":"2017-01-12T11:18:42","modified_gmt":"2017-01-12T11:18:42","slug":"die-vollmacht-im-erbfall","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=867","title":{"rendered":"Die Vollmacht im Erbfall"},"content":{"rendered":"<div class=\"shariff\" data-title=\"Die Vollmacht im Erbfall\" data-info-url=\"http:\/\/ct.de\/-2467514\" data-backend-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/wp-content\/plugins\/shariff-sharing\/backend\/index.php\" data-temp=\"\/tmp\" data-ttl=\"60\" data-service=\"gftr\" data-services='[\"googleplus\",\"facebook\",\"twitter\",\"reddit\",\"info\"]' data-image=\"\" data-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=867\" data-lang=\"de\" data-theme=\"colored\" data-orientation=\"horizontal\"><\/div><p>1) Der Tod des Bevollm\u00e4chtigten bringt in der Regel die Vollmacht zum erl\u00f6schen. Hat der Vater beispielsweise seiner \u00e4ltesten Tochter eine Generalvollmacht erteilt, so erlischt diese beim Tod der Tochter.<\/p>\n<p>2) Der Tod des Vollmachtgebers l\u00e4sst in der Regel die Wirksamkeit der Vollmacht unber\u00fchrt. Hatte der Vater seiner \u00e4ltesten Tochter Generalvollmacht erteilt, so erlischt diese im Zweifel nicht durch den Tod des Vollmachtgebers (<a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/672.html\" title=\"&sect; 672 BGB: Tod oder Gesch&auml;ftsunf&auml;higkeit des Auftraggebers\">\u00a7 672 BGB<\/a>). Wichtige Vollmachten werden ausdr\u00fccklich \u00fcber den Tod des Vollmachtgebers hinaus erteilt, beispielsweise bei der Vorsorgevollmacht.<\/p>\n<p>Hatte der Vollmachtgeber beispielsweise seiner Lebensgef\u00e4hrtin eine \u00fcber den Tod hinaus wirksame Vollmacht erteilt, so wird die Bank auch nach dem Tod ihres Kunden bei Vorlage der Vollmachtsurkunde auszahlen. Die Bevollm\u00e4chtigte darf jedoch das abgehobene Geld nicht f\u00fcr sich verwenden. Die Vollmacht ersetzt nicht ein Testament. Will der Kontoinhaber das bei seinem Tod vorhandene Guthaben dem Bevollm\u00e4chtigten \u00fcbertragen, so muss er dies entweder testamentarisch festlegen oder aber mit der Bank einen sogenannten Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall abschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>3) Besteht die Gefahr, dass der Bevollm\u00e4chtigte die ihm vom verstorbenen Erblasser erteilte Vollmacht missbraucht, ist diese von dem oder den Erben zu widerrufen und zwar durch Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Bevollm\u00e4chtigten. Hierbei ist die R\u00fcckgabe der Vollmachtsurkunde zu verlangen. So lange n\u00e4mlich der Bevollm\u00e4chtigte die Vollmachtsurkunde in H\u00e4nden hat, ist ein Dritter, dem sie vorgelegt wird, in seinem guten Glauben gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Beispiel eines Widerrufs:<\/p>\n<p><i>Sehr geehrte Frau &#8230;,<\/i><\/p>\n<p><i>ich bin Erbe hinter dem am 29.01&#8230;.. verstorbenen Karl Brav. Dieser hatte Ihnen Bankvollmacht f\u00fcr das Konto 76650 bei der Alsdorfer Volksbank erteilt. Ich widerrufe hiermit die Ihnen erteilte Vollmacht. Die Ihnen \u00fcberlassene Vollmachtsurkunde nebst s\u00e4mtlicher zur Verf\u00fcgung gestellter Abschriften wollen Sie innerhalb von 2 Wochen mir zur\u00fcckreichen. Vorsorglich habe ich die Bank \u00fcber den Widerruf unterrichtet. <\/i><\/p>\n<p><i>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/i><\/p>\n<p>In einem solchen Falle ist auch der Bank gegen\u00fcber die Vollmacht zu widerrufen.<\/p>\n<p>Bei Generalvollmachten ist der Widerruf zweckm\u00e4\u00dfigerweise gegen\u00fcber den Bankinstituten, mit denen der Vollmachtgeber Gesch\u00e4ftsbeziehungen unterhalten hat, zu widerrufen, gegebenenfalls auch Gesch\u00e4ftspartnern, mit denen bekannterweise bedeutsame Gesch\u00e4fte vollzogen wurden. Hat der Erblasser Grundbesitz, so sollten zweckm\u00e4\u00dfigerweise zu den bekannten Grundbuchbl\u00e4ttern dem Grundbuchamt schriftlich mitgeteilt werden, dass die einer bestimmten Person erteilten Generalvollmacht oder auch Vorsorgevollmacht widerrufen wird. Gegebenenfalls k\u00f6nnte sich in einem solchen Falle der zust\u00e4ndige Rechtspfleger beim Grundbuchamt veranlasst f\u00fchlen, einen bei ihm eingereichten Grundbuchantrag des Bevollm\u00e4chtigten zun\u00e4chst nicht zu vollziehen und die Beteiligten zu informieren.<\/p>\n<p>Wird der Bank gegen\u00fcber widerrufen, sollte Kopie des er\u00f6ffneten notariellen Testaments mit dazugeh\u00f6rigem Er\u00f6ffnungsprotokoll beigef\u00fcgt werden, anderenfalls Kopie des erteilten Erbscheins. Liegt dieser noch nicht vor, sollte auf jeden Fall eine Kopie des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins beigef\u00fcgt werden. Bei einer Erbengemeinschaft ist der Widerruf von s\u00e4mtlichen Miterben zu erkl\u00e4ren. Widerruft jedoch nur einer von drei Erben, darf der Bevollm\u00e4chtigte die zwei anderen weiterhin vertreten. Da aber nur alle Miterben gemeinsam \u00fcber Nachlassgegenst\u00e4nde verf\u00fcgen k\u00f6nnen, ist der Bevollm\u00e4chtigte durch den Widerruf nicht mehr in der Lage,\u00fcber Nachlassgegenst\u00e4nde zu verf\u00fcgen, beispielsweise Geld abzuheben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1) Der Tod des Bevollm\u00e4chtigten bringt in der Regel die Vollmacht zum erl\u00f6schen. Hat der Vater beispielsweise seiner \u00e4ltesten Tochter eine Generalvollmacht erteilt, so erlischt diese beim Tod der Tochter. 2) Der Tod des Vollmachtgebers l\u00e4sst in der Regel die Wirksamkeit der Vollmacht unber\u00fchrt. 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