{"id":820,"date":"2016-11-14T11:36:25","date_gmt":"2016-11-14T11:36:25","guid":{"rendered":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=820"},"modified":"2016-11-14T11:36:25","modified_gmt":"2016-11-14T11:36:25","slug":"vorsorge-fuer-den-fall-des-ablebens","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=820","title":{"rendered":"Vorsorge f\u00fcr den Fall des Ablebens"},"content":{"rendered":"<div class=\"shariff\" data-title=\"Vorsorge f\u00fcr den Fall des Ablebens\" data-info-url=\"http:\/\/ct.de\/-2467514\" data-backend-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/wp-content\/plugins\/shariff-sharing\/backend\/index.php\" data-temp=\"\/tmp\" data-ttl=\"60\" data-service=\"gftr\" data-services='[\"googleplus\",\"facebook\",\"twitter\",\"reddit\",\"info\"]' data-image=\"\" data-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=820\" data-lang=\"de\" data-theme=\"colored\" data-orientation=\"horizontal\"><\/div><p>Auch wer vorhat, noch einige Jahre zu leben, sollte Vorsorge\u00fcberlegungen f\u00fcr den Fall seines Ablebens anstellen, bevor er durch konkrete Umst\u00e4nde (Erkrankung, Unfall) sich dazu veranlasst sieht.<\/p>\n<p><u>1) Will ich nach den gesetzlichen Vorschriften beerbt werden?<\/u><\/p>\n<p>Die Vorschriften \u00fcber die gesetzliche Erbfolge passen in der Regel nicht f\u00fcr die sogenannte Patchworkfamilie, sie d\u00fcrfte auch kinderlosen Ehepaaren nicht gefallen und mitunter wird sie auch den Interessen der Eltern mit mehreren Kindern, insbesondere wenn sie noch minderj\u00e4hrig sind, nicht gerecht (<i>vgl. Erbrecht in Frage und Antwort, Absatz V. und VI.<\/i>).<\/p>\n<p>2) Sie sollten daf\u00fcr sorgen, dass Ihre Erben auch in den Genuss des gesamten Nachlasses kommen.<\/p>\n<p>a) Im Ausland angelegtes Geldverm\u00f6gen. Die Schweizer Banken z.B. freuen sich, dass viele Erben das Konto des Erblassers nicht kennen und somit ihrem Verm\u00f6gen zugef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<p>b) Sollten Sie Freunden oder Bekannten ein Darlehen gew\u00e4hrt haben, so m\u00fcssten Sie auch Unterlagen und Zahlungsnachweise in Ihren Unterlagen abgeheftet haben, so dass die Erben sie leicht auffinden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>c) Grundbuchausz\u00fcge \u00fcber ausl\u00e4ndischen Grundbesitz sollten, wenn dieser den Erben unbekannt ist, auffindbar sein.<\/p>\n<p>d) Sind Sie etwa Miteigent\u00fcmer einer Segel- oder Motoryacht, sollten Sie Ihren Erben entsprechende Unterlagen und Informationen bereithalten.<\/p>\n<p>Sorgen Sie daf\u00fcr, dass m\u00f6glichst eine umfassende Verm\u00f6gensaufstellung vorhanden ist.<\/p>\n<p><u>3) Haben Sie einen besonderen Bestattungswunsch?<\/u><\/p>\n<p>In einem solchen Fall ist die Errichtung einer sogenannten Bestattungsverf\u00fcgung zu empfehlen, Einzelheiten vgl. Bestattungsverf\u00fcgung. Es besteht auch die M\u00f6glichkeit, schon zu Lebzeiten mit einem Fachunternehmen einen Bestattungsvertrag abzuschlie\u00dfen. Hierbei muss sichergestellt werden, dass Sie vor finanziellen Verlusten gesch\u00fctzt werden, wenn es zu einer nachtr\u00e4glichen Betriebsaufgabe kommt oder der Unternehmer insolvent wird.<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen festlegen, wo Sie bestattet werden wollen und wie die Bestattung vollzogen werden soll (beispielsweise Erd- oder Feuerbestattung). Mitunter lassen Friedhofssatzungen es auch zu, dass der Erblasser schon zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab erwirbt. Sie k\u00f6nnen auch Gr\u00f6\u00dfe und Art des Grabdenkmals festlegen. W\u00fcnschen Sie ein aufw\u00e4ndiges Grabdenkmal, m\u00fcssen die Erben wie aber auch das Finanzamt die H\u00f6he der Kosten anerkennen.<\/p>\n<p><u>4) Wer soll die Beerdigung durchf\u00fchren?<\/u><\/p>\n<p>In der Regel sind dies die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen. Leben Sie beispielsweise in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und haben erwachsene Kinder, so k\u00f6nnen Sie Ihrem Lebenspartner das sogenannte Totenf\u00fcrsorgerecht \u00fcbertragen. Damit ist Ihr Lebenspartner berechtigt, die Beerdigung durchzuf\u00fchren, wobei Ihre besonderen W\u00fcnsche zu beachten sind.<\/p>\n<p>Ist der Totenf\u00fcrsorgeberechtigte nicht Miterbe, hat er gegen die Erben Anspruch auf Erstattung der anfallenden Kosten.<\/p>\n<p><u>5) Grabpflege:<\/u><\/p>\n<p>Mitunter gibt es unter den hinterbliebenen Familienmitgliedern Streit dar\u00fcber, wer das Grab pflegen soll und wer die entstehenden Kosten zu tragen hat <i>(Einzelheiten vgl. Grabpflegekosten)<\/i>. Sie haben auch die M\u00f6glichkeit, schon zu Lebzeiten mit einem Fachbetrieb einen Grabpflegevertrag abzuschlie\u00dfen. Sie sollten auf jeden Fall sich dagegen absichern, dass der Inhaber in absehbarer Zeit seinen Betrieb aufgibt oder zahlungsunf\u00e4hig wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch wer vorhat, noch einige Jahre zu leben, sollte Vorsorge\u00fcberlegungen f\u00fcr den Fall seines Ablebens anstellen, bevor er durch konkrete Umst\u00e4nde (Erkrankung, Unfall) sich dazu veranlasst sieht. 1) Will ich nach den gesetzlichen Vorschriften beerbt werden? 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