{"id":614,"date":"2016-08-30T09:09:48","date_gmt":"2016-08-30T09:09:48","guid":{"rendered":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=614"},"modified":"2016-08-30T09:09:48","modified_gmt":"2016-08-30T09:09:48","slug":"uebergabevertrag","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=614","title":{"rendered":"\u00dcbergabevertrag"},"content":{"rendered":"<div class=\"shariff\" data-title=\"\u00dcbergabevertrag\" data-info-url=\"http:\/\/ct.de\/-2467514\" data-backend-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/wp-content\/plugins\/shariff-sharing\/backend\/index.php\" data-temp=\"\/tmp\" data-ttl=\"60\" data-service=\"gftr\" data-services='[\"googleplus\",\"facebook\",\"twitter\",\"reddit\",\"info\"]' data-image=\"\" data-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=614\" data-lang=\"de\" data-theme=\"colored\" data-orientation=\"horizontal\"><\/div><p>Bezeichnung f\u00fcr einen Vertrag, durch den h\u00e4ufig das gesamte Verm\u00f6gen oder ein wesentlicher Teil davon im Wege der ? vorweggenommenen Erbfolge auf die nachfolgende Generation \u00fcbertragen wird.<\/p>\n<ol>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde:<\/span> Sie k\u00f6nnen verschiedenster Art sein. So ist h\u00e4ufig Gegenstand eines \u00dcbergabevertrages ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein kleines oder gr\u00f6\u00dferes oder mittelst\u00e4ndisches Unternehmen. Vertragsgegenstand kann auch ein umfangreiches Wertpapierdepot oder aber auch nur ein kleines Familienwohnheim in l\u00e4ndlicher Gegend sein. Die Motive f\u00fcr eine \u00dcbergabe sind verschiedenster Art. Es soll z.B. die Betriebsnachfolge noch zu Lebzeiten des Unternehmers geregelt werden oder aber Eltern wollen ihr Familienwohnhaus deshalb schon zu Lebzeiten ihrem Sohn \u00fcbertragen, weil sie nicht mehr in der Lage sind, die zuk\u00fcnftigen Erhaltungskosten (z.B. neue Heizung) zu tragen. Die Interessen, die f\u00fcr \u00dcbergeber und \u00dcbernehmer zu wahren sind, werden oft sich gegen\u00fcberstehen. Da es in vielen F\u00e4llen um Existenzsicherung geht, ist sorgf\u00e4ltige Planung erforderlich. Zivil- wie auch steuerrechtliche Fachberatung ist notwendig.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Form:<\/span> Da das Gesetz den \u00dcbergabevertrag als solchen nicht regelt, sind im Gesetz keine Formvorschriften zu finden. Zu beachten ist, dass die Gesetze allerdings f\u00fcr die \u00dcbertragung bestimmter Verm\u00f6genswerte eine bestimmte Form vorschreiben. So ist f\u00fcr die \u00dcbergabe von Grundbesitz, Teil- oder Wohneigentum die ? Auflassung erforderlich. F\u00fcr die \u00dcbertragung von GmbH-Anteilen ist die notarielle Beurkundung notwendig. Auch wenn notarielle Beurkundung f\u00fcr die beabsichtigte \u00dcbertragung nicht notwendig ist, sollte doch ein Notar eingeschaltet werden, der zu pr\u00fcfen hat, ob nicht ein Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form vorschreibt und der auch wissen wird, welche Nebenabreden getroffen werden sollten. Siehe auch die nachfolgenden Ausf\u00fchrungen.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">G\u00fcterstand beachten:<\/span> Beim gesetzlichen G\u00fcterstand (? Zugewinngemeinschaft) bedarf ein Ehegatte, der \u00fcber sein Verm\u00f6gen als Ganzes verf\u00fcgen will, der Zustimmung seines Partners. Ohne dessen Zustimmung kann der Vertrag nicht wirksam werden.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">R\u00fccktrittsvorbehalt:<\/span> Mit dem R\u00fccktrittsvorbehalt steht dem \u00dcbergeber eine Art Notbremse zur Verf\u00fcgung. Theoretisch kann er sich den jederzeitigen R\u00fccktritt vorbehalten. Ob unter diesen Voraussetzungen der \u00dcbergeber mitspielt, ist eine andere Frage. Au\u00dferdem wird das Finanzamt nicht mitspielen. Sinnvoll ist es, f\u00fcr den Eintritt eines bestimmten Ereignisses, z.B. f\u00fcr den Fall des Vorversterbens des \u00dcbernehmers, sich den R\u00fccktritt vorzubehalten (? R\u00fccktrittsvorbehalt, ? R\u00fcckfallklausel). H\u00e4ufig wird der R\u00fccktritt auch f\u00fcr den Eintritt anderer Ereignisse (z.B. Privatinsolvenz) oder f\u00fcr den Fall der Verletzung vertraglicher Pflichten vorbehalten.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Vorbehaltenes Wohnungsrecht:<\/span> F\u00fcr den \u00dcbergeber und seinen Ehegatten ist es h\u00e4ufig wichtig, die Weiterbenutzung der bisher innegehaltenen Wohnung auch f\u00fcr die Zukunft sicherzustellen. F\u00fcr einen solchen Fall kann der \u00dcbergeber sich das lebensl\u00e4ngliche unentgeltliche ? Wohnungsrecht gem\u00e4\u00df <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1093.html\" title=\"&sect; 1093 BGB: Wohnungsrecht\">\u00a7 1093 BGB<\/a> vorbehalten. Art und Umfang sind im Vertrag genau festzulegen. Von Bedeutung sind f\u00fcr den \u00dcbergeber in der Praxis, ob und welche Garage er benutzen darf, welche Nebenr\u00e4umlichkeiten wie Waschmaschinenraum und Keller mitbenutzt werden d\u00fcrfen und ob er auch weiterhin den Hausgarten bewirtschaften darf. Diese Punkte sollten unbedingt im Vertrag gekl\u00e4rt werden. Das Wohnungsrecht ist auch in das Grundbuch einzutragen.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Vorbehaltener ? Nie\u00dfbrauch:<\/span> Wird ein Nie\u00dfbrauch vorbehalten, \u00e4ndert sich wirtschaftlich gesehen nichts an der bisherigen Rechtsstellung. Ein Nie\u00dfbrauch kann nicht nur bei einem Mietshaus oder einem Wertpapierdepot, sondern beispielsweise auch an einem \u00fcbertragenen GmbH-Anteil vorbehalten werden. Bei Grundbesitz ist Eintragung in das Grundbuch unbedingt erforderlich.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Erbrechtliche Auswirkungen eines vorbehaltenen Nie\u00dfbrauchs:<\/span> Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleiben in der Regel auch nach Ablauf der 10-Jahres-Frist des <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/2325.html\" title=\"&sect; 2325 BGB: Pflichtteilserg&auml;nzungsanspruch bei Schenkungen\">\u00a7 2325 BGB<\/a> Pflichtteilerg\u00e4nzungsanspr\u00fcche bestehen. Das bedeutet f\u00fcr den \u00dcbernehmer, dass er nach Ableben des \u00dcbergebers noch mit Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspr\u00fcchen im Einzelfall rechnen muss, falls nicht schon zu Lebzeiten eine vern\u00fcnftige Regelung in der Familie getroffen wurde. Auch bei vorbehaltenem Wohnungsrecht k\u00f6nnen die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grunds\u00e4tze gelten. Einzelheiten sind noch nicht gekl\u00e4rt.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Pflichtteilsrecht am Nachlass des \u00dcbergebers:<\/span> Hat der \u00dcbergeber seinen noch lebenden Ehepartner zum Alleinerben eingesetzt, so sind die Kinder des Erblassers, dazu z\u00e4hlt auch der \u00dcbernehmer, enterbt. In einem solchen Fall gew\u00e4hrt das Gesetz den Kinder ein Pflichtteilsrecht, dass sie jedoch nicht geltend machen m\u00fcssen. Haben beispielsweise die Eltern vor 25 Jahren ihrer Tochter einen Bauplatz geschenkt, so muss sie sich den Wert der damaligen Schenkung nur anrechnen lassen, wenn dies im \u00dcbergabevertrag auch festgelegt worden war. Die Eltern k\u00f6nnen sich vor Pflichtteilsanspr\u00fcchen dadurch sch\u00fctzen, dass der Erwerber auf sein Pflichtteilsrecht am Nachlass seiner Eltern verzichtet. Der Verzicht ist ebenfalls zu beurkunden. In einem solchen Falle k\u00f6nnen dann auch die Eltern, falls sie noch weitere Kinder haben, ihr \u00fcbriges Verm\u00f6gen frei vererben. Hierbei ist darauf zu achten, dass keines der \u00fcbrigen Kinder zu kurz kommt (? Pflichtteilsrecht, ?Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspruch). M\u00f6glich ist auch ein Pflichtteilsverzicht am Nachlass des erstversterbenden Elternteils.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Erbgerechtigkeit gegen\u00fcber den Kinder:<\/span> Diese kann allerdings nicht mit Hilfe des Taschenrechners herbeigef\u00fchrt werden. In Einzelf\u00e4llen wird beispielsweise das Unternehmerrisiko des \u00dcbernehmers zu beachten sein. Wird ein Unternehmen \u00fcbertragen, ist daf\u00fcr zu sorgen, das der \u00dcbernehmer Planungssicherheit erh\u00e4lt. Die \u00fcbrigen Kinder sollten, wenn dies machbar ist, mit einbezogen werden. In der Regel sind sie bereit, auf ihren Pflichtteil, soweit er sich auf den Wert des \u00fcbertragenen Unternehmens bezieht, zu verzichten, wenn sie entsprechende Ausgleichsleistungen erhalten, entweder vom \u00dcbergeber aus seinem Privatverm\u00f6gen oder aber vom \u00dcbernehmer selbst. Die vertraglichen Gestaltungsm\u00f6glichkeiten sind vielf\u00e4ltig.<\/li>\n<li><span style=\"text-decoration: underline;\">Besondere Leistungen an den \u00dcbergeber:<\/span> In einigen F\u00e4llen \u00fcbernimmt der Erwerber auch bestimmte Leistungspflichten gegen\u00fcber dem \u00dcbergeber bzw. dessen Ehegatten. Es werden Geldleistungen f\u00fcr den Unterhalt des \u00dcbergebers oder aber beispielsweise Pflegeleistungen versprochen. Bei Geldleistungen kommt es dem \u00dcbernehmer darauf an, ob er diese auch von der Steuer absetzen kann. Aufgabe des Steuerberaters ist es, die Leistungen so zu beschreiben, dass sie auch vom Finanzamt als abzugsf\u00e4hige Kosten anerkannt werden. Oft wird die ? dauernde Last empfohlen. Diese birgt gewisse Risiken (Einzelheiten dort). F\u00fcr den \u00dcbergeber ist bei Geldleistungen darauf zu achten, dass diese vor Kaufkraftschwund gesch\u00fctzt sind. Es sind also konkrete Wertsicherungsklauseln zu vereinbaren. Dem \u00dcbergeber ist zu raten, dass sein Nachfolger sich wegen der Geldleistungen im Vertrag schon der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Bei Pflegeleistungen empfiehlt es sich, eine Regelung f\u00fcr den Fall zu treffen, dass der Pflegeberechtigte nicht mehr in seiner Wohnung bleiben kann, sondern in einem Pflegeheim Aufnahme finden muss.<\/li>\n<li>Da gegenw\u00e4rtig eine Rechtsunsicherheit bez\u00fcglich der Anwendung des Erbschaftssteuergesetzes besteht, ist sorgf\u00e4ltige steuerliche Beratung erforderlich. Zu beachten ist allerdings: Wenn Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde aus dem \u00fcbergebenen Betriebsverm\u00f6gen herausgenommen werden, kann Einkommenssteuer anfallen.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bezeichnung f\u00fcr einen Vertrag, durch den h\u00e4ufig das gesamte Verm\u00f6gen oder ein wesentlicher Teil davon im Wege der ? vorweggenommenen Erbfolge auf die nachfolgende Generation \u00fcbertragen wird. Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde: Sie k\u00f6nnen verschiedenster Art sein. So ist h\u00e4ufig Gegenstand eines \u00dcbergabevertrages ein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein kleines oder gr\u00f6\u00dferes oder mittelst\u00e4ndisches Unternehmen. 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