{"id":1146,"date":"2020-12-18T08:40:06","date_gmt":"2020-12-18T08:40:06","guid":{"rendered":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=1146"},"modified":"2020-12-18T08:40:06","modified_gmt":"2020-12-18T08:40:06","slug":"sonderseite-zentralstichwoerter-mit-praktischen-hinweisen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=1146","title":{"rendered":"Sonderseite: Zentralstichw\u00f6rter mit praktischen Hinweisen"},"content":{"rendered":"<div class=\"shariff\" data-title=\"Sonderseite: Zentralstichw\u00f6rter mit praktischen Hinweisen\" data-info-url=\"http:\/\/ct.de\/-2467514\" data-backend-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/wp-content\/plugins\/shariff-sharing\/backend\/index.php\" data-temp=\"\/tmp\" data-ttl=\"60\" data-service=\"gftr\" data-services='[\"googleplus\",\"facebook\",\"twitter\",\"reddit\",\"info\"]' data-image=\"\" data-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=1146\" data-lang=\"de\" data-theme=\"colored\" data-orientation=\"horizontal\"><\/div>\n<p class=\"has-text-align-center has-medium-font-size\"><strong>VORSORGEVOLLMACHT<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-medium-font-size\"><strong>Betreuungsverf\u00fcgung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-medium-font-size\"><strong>Patientenverf\u00fcgung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1) Warum sollte jeder Vollj\u00e4hrige sich mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht besch\u00e4ftigen?<\/p>\n\n\n\n<p>Eine erteilte Vorsorgevollmacht sch\u00fctzt davor, dass f\u00fcr Sie im Betreuungsfall ein hauptberufliche\/r Betreuer\/in bestellt wird. Werden Sie beispielsweise nach einem Verkehrsunfall bewusstlos in das Krankenhaus eingeliefert, sind Sie nicht in der Lage, die erforderlichen Vertr\u00e4ge (Arzt, Krankenhaus) abzuschlie\u00dfen. Das Krankenhaus besorgt Ihnen deshalb unverz\u00fcglich beim zust\u00e4ndigen Betreuungsgericht (Abteilung des Amtsgerichts) einen Betreuer. Nach dem Gesetz k\u00f6nnen allerdings auch Angeh\u00f6rige ehrenamtliche Betreuer werden. Der Betreuer wird umgehend sich zum Krankenhaus begeben und die Vertr\u00e4ge unterzeichnen. Sofern Sie Verm\u00f6gen haben, erfolgt die Bezahlung durch Sie. Wer verheiratet ist vertritt meistens die Auffassung, er brauche keinen Betreuer, weil ja sein Ehegatte f\u00fcr ihn handeln k\u00f6nne. Nach deutschem Recht ist jedoch der Ehegatte nicht der rechtliche Betreuer seines Ehepartners.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Betreuungsrichter nimmt jedoch, bevor er Sie unter Betreuung stellt, im Zentralen Vorsorgeregister der Deutschen Notarkammer Einsicht. Stellt er dort fest, dass f\u00fcr Sie ein Vorsorgebevollm\u00e4chtigter bestellt ist, sieht er von der Einleitung des Betreuungsverfahrens ab.<\/p>\n\n\n\n<p>2) Welche Bedeutung hat eigentlich die Anordnung einer Betreuung f\u00fcr den Betreuten?<\/p>\n\n\n\n<p>Seit \u00fcber 30 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland die Entm\u00fcndigung eines Vollj\u00e4hrigen abgeschafft. Durch die Entm\u00fcndigung verlor der Betroffene seine Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit. Anstelle der Vorschriften \u00fcber die Entm\u00fcndigung sind die Regelungen des Betreuungsgesetzes getreten. Wer unter Betreuung gestellt wird, verliert dadurch nicht seine Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit. Ist seine Geistest\u00e4tigkeit nicht gest\u00f6rt, kann er sich ohne weiteres, soweit sein Geld reicht, ein Sportcoupe kaufen oder auch ein Testament errichten. Wer allerdings \u00fcber einiges Verm\u00f6gen verf\u00fcgt und vorhat, von der gesetzlichen Erbfolgeregelung abzuweichen, muss damit rechnen, dass der \u00dcbergangene sp\u00e4ter das Testament wegen Testierunf\u00e4higkeit anficht. Der Betreute sollte sich deshalb vorsorglich ein \u00e4rztliches Gutachten besorgen und dem Testament beif\u00fcgen. Bescheinigungen des Hausarztes werden allerdings als nicht sehr aussagekr\u00e4ftig angesehen. Es sollte deshalb ein neurologisches Attest besorgt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3) In welchen F\u00e4llen kommt eine Betreuung in Frage?<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 1896 BGB kann eine Betreuung nur eingerichtet werden, wenn ein Vollj\u00e4hriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer k\u00f6rperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Ein Betreuer darf nur f\u00fcr Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Das Gericht weist also dem Betreuer einen fest umrissenen Aufgabenbereich zu. Dadurch wird zugleich auch die Vertretungsmacht des Betreuers konkretisiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Betreuungsgericht hat den Aufgabenbereich immer so eng zu bemessen, dass nur solche Aufgaben erfasst werden, welche der Betreute nicht selbst besorgen kann, also z.B. Erbauseinandersetzung. Der Aufgabenbereich des Betreuers kann sich auf die Personensorge wie aber auch auf die Verm\u00f6genssorge beziehen. Auch bei der Personensorge ist zu beachten, dass es sich um eine rechtliche T\u00e4tigkeit handelt. Der Betreuer ist also nicht verpflichtet, einen engen pers\u00f6nlichen Kontakt zu pflegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Betreuer unterliegt der Kontrollaufsicht durch das Betreuungsgericht.<\/p>\n\n\n\n<p>4) Was Sie \u00fcber den Inhalt einer Vorsorgevollmacht wissen sollten:<\/p>\n\n\n\n<p>Bevollm\u00e4chtigen Sie nur eine solche Person, die geeignet ist, Sie zu vertreten. Ist der Bevollm\u00e4chtigte zu einer Regelung Ihrer Angelegenheiten ungeeignet, kann eine Betreuung erforderlich werden. Der Bevollm\u00e4chtigte muss eine absolute Vertrauensperson sein, also Ihr volles Vertrauen genie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>5) In der Regel soll der Bevollm\u00e4chtigte, wenn Sie ausfallen, sich um Ihr Verm\u00f6gen und aber auch um Ihre pers\u00f6nlichen Angelegenheiten k\u00fcmmern.<\/p>\n\n\n\n<p>6) Verm\u00f6gensvorsorge<\/p>\n\n\n\n<p>Erteilung einer Generalvollmacht<\/p>\n\n\n\n<p>Sie umfasst grunds\u00e4tzlich das Recht, f\u00fcr den Vertretenen s\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte vorzunehmen, soweit eine Vertretung rechtlich \u00fcberhaupt nur zul\u00e4ssig ist. Da die Vorsorgevollmachten heute im allgemeinen Gesch\u00e4ftsverkehr verwendet werden und nicht jeder Gesch\u00e4ftspartner wei\u00df, welche Rechtsgesch\u00e4fte von einer Vorsorgevollmacht erfasst werden k\u00f6nnen, hat sich folgende Praxis herausgebildet: Es werden die wichtigsten Rechtsgesch\u00e4fte in die Urkunde erl\u00e4uternd aufgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es hei\u00dft z.B.:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Klargestellt wird weiter, dass die Vollmacht im verm\u00f6gensrechtlichen Bereich insbesondere die Berechtigung erfasst<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0&#8211;<em> alle Rechtshandlungen und Rechtsgesch\u00e4fte im Namen des Vollmachtgebers<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>vorzunehmen,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;\u00a0<em> \u00fcber Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde jeder Art zu verf\u00fcgen,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;\u00a0<em> Erkl\u00e4rungen aller Art abzugeben und entgegenzunehmen sowie Antr\u00e4ge zu stellen, abzu\u00e4ndern und entgegenzunehmen,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;<em> Zahlungen und Wertgegenst\u00e4nde anzunehmen,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;\u00a0<em> Mietverh\u00e4ltnisse (auch \u00fcber Wohnraum) zu k\u00fcndigen,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;\u00a0<em> Verbindlichkeiten einzugehen und mich pers\u00f6nlich der Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Verm\u00f6gen zu unterwerfen,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;\u00a0<em> gesch\u00e4fts\u00e4hnliche Handlungen, wie z.B. Mahnungen, Fristsetzungen, Antr\u00e4ge und Mitteilungen vorzunehmen,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;\u00a0<em> \u00fcber Bankkonten und Depots sowie sonstiges Geldverm\u00f6gen aller Art zu verf\u00fcgen sowie Bankkonten und Depots zu er\u00f6ffnen und aufzul\u00f6sen,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0&#8211;<em> mich gegen\u00fcber Banken, Beh\u00f6rden, Notaren und sonstigen \u00f6ffentlichen Stellen sowie juristischen oder nat\u00fcrlichen Personen umfassend zu vertreten,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;\u00a0<em> Grundbesitz zu ver\u00e4u\u00dfern und zu erwerben, Grundpfandrechte und sonstige<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>dingliche Rechte f\u00fcr beliebige Gl\u00e4ubiger zu bestellen, die dingliche Zwangsvoll-<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>streckungsunterwerfung nach \u00a7 800 ZPO zu erkl\u00e4ren sowie die L\u00f6schung von<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>dinglichen Rechten im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211;\u00a0<em> mich gegen\u00fcber Gerichten zu vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vor\u00ad-<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>zunehmen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die vorstehende Aufz\u00e4hlung ist nur beispielhaft und nicht abschlie\u00dfend.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Wollen Sie, dass der Bevollm\u00e4chtigte nicht \u00fcber Grundbesitz verf\u00fcgen soll, m\u00fcssen Sie dies in der Vollmachtsurkunde zum Ausdruck bringen und ausf\u00fchren, dass der Bevollm\u00e4chtigte zu folgenden Rechtshandlungen ausdr\u00fccklich nicht berechtigt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Beachten Sie: Sollte der Bevollm\u00e4chtigte gezwungen sein, Grundbesitz zur Deckung der Pflegekosten zu verkaufen, m\u00fcsste ein Betreuungsverfahren, was sich l\u00e4nger hinziehen kann, beantragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Halten Sie die Generalvollmacht f\u00fcr zu umfassend, m\u00fcssen Sie von der Erteilung der Vollmacht absehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Leben Sie beispielsweise seit vielen Jahren mit Ihrem Partner in ehe\u00e4hnlicher Gemeinschaft zusammen, ist jedoch er verm\u00f6genslos und Sie verf\u00fcgen \u00fcber nicht unbetr\u00e4chtliches Verm\u00f6gen, so haben Sie auch die M\u00f6glichkeit, sich nur eine Vorsorgevollmacht f\u00fcr die Personensorge zu erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist Ihnen Ihr Neffe, der im zweiten Semester Betriebswirtschaft studiert, noch zu jung, k\u00f6nnen Sie allerdings auch eine <strong>Betreuungsverf\u00fcgung<\/strong> erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>7) Die Betreuungsverf\u00fcgung unterliegt keiner Formvorschrift. Es ist die Schriftform einzuhalten. Sie k\u00f6nnen darin festlegen, dass im Falle der Betreuungsbed\u00fcrftigkeit das Betreuungsgericht Ihrem Neffen zu bestellen hat. Die Betreuungsverf\u00fcgung ist so aufzubewahren, dass diese unverz\u00fcglich bei Eintritt des Betreuungsfalles dem Betreuungsgericht zugeleitet wird. In einzelnen Bundesl\u00e4ndern kann die Betreuungsverf\u00fcgung auch beim Betreuungsgericht hinterlegt werden. Dies kann im Einzelfall telefonisch erfragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen geh\u00f6rt in jede vollst\u00e4ndige Vorsorgevollmacht eine vorsorgliche Betreuungsverf\u00fcgung, n\u00e4mlich:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>F\u00fcr den Fall, dass trotz Vollmachtserteilung die Durchf\u00fchrung eines Betreuungsverfahrens notwendig ist, ordne ich an, dass mein Bevollm\u00e4chtigter zu meinem Betreuer bestellt wird.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>8) Vollmacht in nichtverm\u00f6gensrechtlichen Angelegenheiten<\/p>\n\n\n\n<p>Sie k\u00f6nnen die vertraute Person auch bevollm\u00e4chtigen, Sie in allen pers\u00f6nlichen und nichtverm\u00f6gensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies rechtlich zul\u00e4ssig ist, zu vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispiel aus notariellen Entw\u00fcrfen:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em><strong>1. Erkl\u00e4rung in Gesundheitsangelegenheiten:<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Vollmacht bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Gesundheitssorge, einschlie\u00dflich der ambulanten und station\u00e4ren Pflege. Die\/Der Bevollm\u00e4chtigte\/n darf\/d\u00fcrfen die Einwilligung in jegliche Ma\u00dfnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen und \u00e4rztliche Eingriffe erteilen, verweigern oder widerrufen. Das gilt auch dann, wenn die begr\u00fcndete Gefahr besteht, dass ich aufgrund dieser Ma\u00dfnahme sterbe oder einen schweren oder l\u00e4nger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die\/Der Bevollm\u00e4chtigte\/n kann\/k\u00f6nnen \u00fcber den Einsatz neuer noch nicht zugelassener Medikamente und Behandlungsmethoden entscheiden. Die\/Der Bevollm\u00e4chtigte\/n ist\/sind auch befugt, Krankenunterlagen einzusehen und deren Herausgabe an Dritte zu bewilligen. Die \u00c4rzte und nicht\u00e4rztliches Personal werden hiermit gegen\u00fcber der\/dem\/den Bevollm\u00e4chtigten ausdr\u00fccklich von ihrer Schweigepflicht befreit.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><strong>2. Entscheidungen zur Aufenthaltsbestimmung, zur Unterbringung und zu<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><strong>Wohnungsangelegenheiten<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Vollmacht berechtigt auch zur Bestimmung meines Aufenthaltes und zur Regelung meiner Woh\u00adnungsangelegenheiten. Sie umfasst die Befugnis zu meiner Unterbringung in einem Heim, einer Anstalt oder sonstigen Einrichtungen, selbst wenn die Unterbringung mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><strong>3. Entscheidungen \u00fcber freiheitsentziehende und -beschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen:<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Vollmacht berechtigt ferner zu &nbsp; auch l\u00e4ngerfristigen &nbsp; Entscheidungen \u00fcber freiheitsentziehende oder freiheitsbeschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen durch mechanische Vorrichtungen wie z.B. Bettgitter oder Gurten, Medikamente oder auf andere Weise; dies gilt auch, wenn die Ma\u00dfnahmen \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum oder dauernd erfolgen sollen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><strong>4. Post und Telekommunikation<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Vollmacht bezieht sich weiterhin auf das Entgegennehmen und das \u00d6ffnen von Postsendungen &nbsp; auch solche mit dem Vermerk \u201eeigenh\u00e4ndig&#8220; &nbsp;. Sie umfasst den gesamten Bereich der Telekommu\u00adnikation (Telefon, E-Mails, Telefax, Mailbox) und der elektronischen Kommunikation (Internet, PC, Smartphone, Tablet, etc.), insbesondere auch das Anfordern, die Nutzung und die Verwaltung (einschlie\u00dflich L\u00f6schung) aller Zugangsdaten.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>9) Vollmacht \u00fcber den Tod des Vollmachtgebers hinaus<\/p>\n\n\n\n<p>Ordnen Sie an, dass die Vollmacht auch \u00fcber Ihren Tod hinaus wirksam bleiben soll. Damit ist der Bevollm\u00e4chtigte nach Ihrem Ableben in der Lage, sofort schon Ma\u00dfnahmen zur Regelung der Erbfolge zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<p>10) Legen Sie fest, dass die Vollmacht nur dann verwendet werden darf, wenn Sie aufgrund einer k\u00f6rperlichen oder psychischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund Ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, f\u00fcr sich selbst zu sorgen. Diese Anordnung richtet sich an den Bevollm\u00e4chtigten, w\u00e4hrend andererseits die Vollmacht nach au\u00dfen hin ohne Beschr\u00e4nkung wirksam werden soll. Die Anweisung, dass der Bevollm\u00e4chtigte nur handeln darf, wenn er ein entsprechendes \u00e4rztliches Attest vorlegt, wird im Allgemeinen nicht empfohlen. Sie f\u00fchrt in der Regel zur Verz\u00f6gerung. Sie ist auch nicht geeignet, Missbrauch zu verhindern. Legt der Bevollm\u00e4chtigte bei der Beurkundung vorschriftsm\u00e4\u00dfig \u00e4rztliches Attest vor, w\u00fcrde dies eine treuwidrige Vereinbarung zwischen dem Bevollm\u00e4chtigten und dem K\u00e4ufer eines Grundst\u00fccks nicht verhindern, dass dem K\u00e4ufer beispielsweise ein Rabatt \u00fcber 25 % unter h\u00e4lftiger Beteiligung des Bevollm\u00e4chtigten angeboten wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist, dass der Bevollm\u00e4chtigte allerdings nur dann Sie vertreten kann, wenn er im Besitz einer auf sich lautenden Ausfertigung der notariellen Vollmacht ist oder aber die Originalvollmachtsurkunde vorlegen kann. Die Notare empfehlen deshalb, dass s\u00e4mtliche Vollmachtsausfertigungen zun\u00e4chst dem Vollmachtgeber zugeschickt werden und dieser sie in seinen Unterlagen verwahrt, und den Bevollm\u00e4chtigten entsprechende Kenntnis davon gibt. Stellt der Vollmachtgeber dann fest, dass eine Ausfertigung fehlt, kann er jederzeit die Vollmacht widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p>11) Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister<\/p>\n\n\n\n<p>Lassen Sie die Vollmacht &#8211; gegebenenfalls auch die Patientenverf\u00fcgung &#8211; im Zentralen Vorsorgeregister der Deutschen Notarkammer in Berlin registrieren. Bei notarieller Mitwirkung besorgt die Registrierung der Notar. Damit stellen Sie sicher, dass im Betreuungsfall nicht doch ein Betreuungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Der Betreuungsrichter nimmt n\u00e4mlich, bevor er die Betreuung beschlie\u00dft, Einsicht in das Vorsorgeregister. Stellt er fest, dass Sie bereits durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht Ihre Rechte sichergestellt haben, braucht er nicht mehr einzuschreiten.<\/p>\n\n\n\n<p>12) <strong>Kann ich nicht auch ohne Notar wirksam eine Vorsorgevollmacht erteilen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz schreibt in der Tat nicht vor, dass die Vollmachtserteilung mit Hilfe eines Notars erfolgen muss. Deshalb ist eine Vielzahl von Formularen unterwegs. Z.B. bieten VdK und Malteser entsprechende Formulare an, wie aber auch der Buchhandel. Eine Unzahl von Personen will offensichtlich mitverdienen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu beachten ist folgendes:<\/p>\n\n\n\n<p>Die notarielle Vollmacht hat auch den Vorteil, dass der Notar Ihre Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit im Zeitpunkt der Erteilung feststellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus schreiben die Gesetze f\u00fcr eine Vielzahl von Rechtsgesch\u00e4ften vor, dass eine entsprechende Vollmacht \u00f6ffentlich beglaubigt sein muss. Die seri\u00f6sen Formulare f\u00fchren also diese Rechtsgesch\u00e4fte \u00fcberhaupt nicht auf, d.h. bei Benutzung der Formulare erteilen Sie eine Vollmacht, die sich sp\u00e4ter als unvollst\u00e4ndig erweisen kann. Es muss dann ein Betreuer bestellt werden, um beispielsweise Immobilien verkaufen zu k\u00f6nnen, damit die Pflegekosten abgedeckt sind. In Hessen, welches als einziges Bundesland die Ortsgerichte eingef\u00fchrt hat, versuchen mitunter engagierte Ortsgerichtsvorsteher dadurch zu helfen, dass sie Formulare, die so ausf\u00fchrlich wie eine notarielle Urkunde sind, benutzen und die Unterschrift des Vollmachtgebers beglaubigen. In der Praxis weisen diese Urkunden jedoch nicht selten Unklarheiten auf.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch privatschriftliche oder vom Ortsgerichtsvorsteher beglaubigte Vollmachten k\u00f6nnen beim Zentralen Vorsorgeregister der Deutschen Notarkammer registriert werden. Diese hat im Internet das Registrierungsverfahren ausf\u00fchrlich beschrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>13) Widerruf<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. War der Bevollm\u00e4chtigte bereits im Besitz der Vollmachtsurkunde oder aber einer Ausfertigung der notariellen Urkunde, muss die Herausgabe mitverlangt werden. Es ist zu empfehlen, beispielsweise Ihre Hausbank vorsorglich \u00fcber den Widerruf zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>14) Rechenschaftspflicht<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Sie mehrere Erben haben, d\u00fcrften diese ein Interesse daran haben, dass der von Ihnen eingesetzte Bevollm\u00e4chtigte korrekt und sorgf\u00e4ltig \u00fcber Ihr Verm\u00f6gen verf\u00fcgt. F\u00fcr die Erben ist es wichtig zu wissen, ob sie nach Ihrem Ableben vom Bevollm\u00e4chtigten Rechenschaft verlangen k\u00f6nnen. Um sp\u00e4teren Streit zu vermeiden, haben See die M\u00f6glichkeit, in die Urkunde hineinzuschreiben, dass Sie den Bevollm\u00e4chtigten von der Rechenschaftspflicht befreien.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Sie ein gr\u00f6\u00dferes Verm\u00f6gen haben, z.B. Mieth\u00e4user, sollte mit einem erfahrenen Erbrechtler auch festgelegt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Bevollm\u00e4chtigte honoriert wird, wenn er denn die Verwaltung ihrer 15 Wohnungen aus\u00fcbt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>PATIENTENVERF\u00dcGUNG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit ihr legt der Verf\u00fcgende f\u00fcr den Fall, dass er aufgrund seiner psychischen und\/oder physischen Situation seine W\u00fcnsche f\u00fcr eine medizinische Versorgung (Duldung oder Nichtduldung bestimmter Ma\u00dfnahmen) nicht mehr \u00e4u\u00dfern kann, seinen Willen fest. Die Verf\u00fcgung ist nach dem Gesetz verbindlich (\u00a7 1901a BGB). Sie ist schriftlich abzufassen, wobei der Verf\u00fcgende vollj\u00e4hrig sein muss. Die Festlegungen sind vom Vorsorge-Bevollm\u00e4chtigten wie aber auch vom gerichtlich bestellten Betreuer zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verf\u00fcgende ist bei der Gestaltung frei. Nach der letzten grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind die W\u00fcnsche m\u00f6glichst klar und konkret f\u00fcr verschiedene Situationen festzulegen. Nach dem Bundesgerichtshof geht es n\u00e4mlich dabei auf Leben und Tod.<\/p>\n\n\n\n<p>In der notariellen Praxis hat sich deshalb auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichts folgender Text durchgesetzt:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>&#8211; Eventuell einzelfallbezogene Anmerkungen, insbesondere pr\u00e4gende pers\u00f6nliche Erfahrun\u00adgen und Wertvorstellungen &#8211;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>______________________________________________________<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>F\u00fcr den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verst\u00e4ndlich \u00e4u\u00dfern kann, be\u00adstimme ich Folgendes:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><strong>1. Diese Patientenverf\u00fcgung gilt in folgenden Situationen:<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>a) wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde; oder<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>b) wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, t\u00f6dlich verlaufenden Krank\u00ad-<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>heit befinde, selbst wenn der Tod noch nicht unmittelbar bevorsteht; oder<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>c) wenn infolge einer Gehirnsch\u00e4digung meine F\u00e4higkeiten, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach \u00e4rztlicher Einsch\u00e4tzung aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen sind, selbst wenn gelegentlich Reaktionen auf \u00e4u\u00dfere Reize beobachtet werden und der Tod noch nicht absehbar ist; das gilt f\u00fcr direkte Gehinsch\u00e4digungen (z.B. durch Unfall, Schlag\u00adanfall oder Entz\u00fcndung)ebenso wie f\u00fcr indirekte Gehirnsch\u00e4digungen (z.B. nach Wiederbelebung Schock oder Lungenversagen); mir ist bekannt, dass in solchen Situationen die F\u00e4higkeit zu Empfindungen erhalten sein kann, dass eine Besserung dieses Zustands aber h\u00f6chst unwahrscheinlich ist; oder<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>d) wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. bei Demenzerkrankungen) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und\/oder Fl\u00fcssigkeit auf nat\u00fcrliche Weise zu mir zu nehmen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Vergleichbare, unter a) bis d) nicht ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnte Krankheitszust\u00e4nde sollen entspre\u00adchend beurteilt werden. Ausdr\u00fccklich stelle ich noch einmal klar: Diese Patientenverf\u00fcgung gilt auch f\u00fcr Situationen, in denen ich ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins im <\/em><em><strong>Wachkoma<\/strong><\/em><em> liege.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><strong>2. \u201eBasisversorgung&#8220;<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>In allen unter Punkt 1. beschriebenen Situationen soll die &#8222;Basisversorgung&#8220; erhalten blei\u00adben. Darunter verstehe ich lindernde pflegerische Ma\u00dfnahmen, insbesondere Mundpflege zur Vermeidung des Durstgef\u00fchles sowie lindernde \u00e4rztliche Ma\u00dfnahmen, insbesondere Medika\u00admente zur wirksamen Bek\u00e4mpfung von Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe, Erbrechen und an\u00adderen Krankheitserscheinungen. Die M\u00f6glichkeit einer Verk\u00fcrzung meiner Lebenszeit durch diese Ma\u00dfnahmen nehme ich ausdr\u00fccklich in Kauf.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><strong>3. Behandlungsabbruch<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>In den unter Punkt 1. beschriebenen Situationen, insbesondere auch in den F\u00e4llen, in denen der Tod noch nicht unmittelbar bevorsteht, m\u00f6chte ich sterben. Dann soll Folgendes gelten:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>a) Ich lehne Ma\u00dfnahmen ab, die zum Zweck der Lebenserhaltung bzw. Lebensverl\u00e4nge\u00ad rung eingesetzt werden, und die nicht ausschlie\u00dflich der Linderung von Leiden die\u00ad nen, wie z.B. maschinelle Beatmung, Dialyse oder Operationen. Bereits eingeleitete Ma\u00dfnahmen sind zu beenden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>b) Wiederbelebungsma\u00dfnahmen sollen nicht mehr erfolgen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>c) Eine k\u00fcnstliche Ern\u00e4hrung soll nicht erfolgen (weder \u00fcber eine Sonde durch den Mund, die Nase oder die Bauchdecke noch \u00fcber die Vene).<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>d) Eine k\u00fcnstliche Fl\u00fcssigkeitszufuhr ist zu unterlassen, soweit sie sich nicht als lindernde \u00e4rztliche Ma\u00dfnahme darstellt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>e) Eine k\u00fcnstliche Beatmung ist abzubrechen bzw. nicht einzuleiten, soweit ich Medika\u00ad mente zur Linderung der Luftnot erhalte; die M\u00f6glichkeit einer Bewusstseinsd\u00e4mpfung oder einer ungewollten Verk\u00fcrzung meiner Lebenszeit durch solche Medikamente nehme ich in Kauf.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>f) Die Gabe von Antibiotika soll nur zur Linderung meiner Beschwerden erfolgen. Die Gabe von Blut und Blutbestandteilen soll ebenfalls nur zur Linderung meiner Beschwerden erfolgen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><strong>4. Organspende<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Alt. 1<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntods bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden k\u00f6nnen. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise f\u00fcr den Fall, das bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis h\u00f6chstens wenige Tage umfassende) Durchf\u00fchrung intensivmedizinischer Ma\u00dfnahmen zur Bestimmung des Hirntods nach den Richtlinien der Bundes\u00e4rztekammer und zur anschlie\u00dfenden Entnahme der Organe.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Alternativ: Ausdr\u00fccklich gilt das auch f\u00fcr den Fall, dass der Hirntod nach Einsch\u00e4tzung der \u00c4rzte erst in wenigen Tagen eintreten wird.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Alt. 2<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Alt. 3<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Ich \u00fcbertrage meiner\/n\/m Bevollm\u00e4chtigten als meiner\/n Vertrauensperson\/en uneinge\u00adschr\u00e4nkt die Entscheidung \u00fcber die Entnahme von Organen und damit verbundene intensiv\u00admedizinische Ma\u00dfnahmen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Mein\/e Bevollm\u00e4chtigte\/r\/n soll\/en den hier getroffenen Festlegungen Ausdruck und Geltung verschaffen und meinen Willen durchsetzen. Die\/Der Bevollm\u00e4chtigte\/n kann\/k\u00f6nnen somit auch die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverl\u00e4ngernder Ma\u00dfnahmen erteilen. Auch ein eventuell bestellter Betreuer ist an diese Weisungen gebunden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><strong>5. Best\u00e4tigung und Widerruf<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Die\/Der Erschienene erkl\u00e4rt weiter: Mir ist bekannt, dass sich eine Best\u00e4tigung der Patien\u00adtenverf\u00fcgung im Abstand von einigen Jahren (insbesondere bei wesentlichen Ver\u00e4nderungen in meinem Leben) empfehlen kann. Auch wenn ich eine solche Best\u00e4tigung nicht vornehme, darf daraus jedoch keine \u00c4nderung meines Willens abgeleitet werden. Ich w\u00fcnsche also nicht, dass mir in der konkreten Situation eine m\u00f6gliche \u00c4nderung meines hiermit bekundeten Willens unterstellt wird, solange ich ihn nicht ausdr\u00fccklich schriftlich oder nachweisbar m\u00fcndlich widerrufen habe. Aus Gesten, Blicken und anderen \u00c4u\u00dferungen, die ich im nicht mehr selbst bestimmten Willenszustand abgebe, soll und darf nicht auf eine Willens\u00e4nderung geschlossen werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em><strong>6. \u00c4rztliche Beratung<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Alt. 1<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>\u00dcber die medizinischen Konsequenzen dieser Patientenverf\u00fcgung habe ich mit meinem Arzt Herrn\/Frau ________________________ in _____________ gesprochen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Alt. 2<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Eine besondere \u00e4rztliche Aufkl\u00e4rung habe ich ausdr\u00fccklich nicht in Anspruch genommen.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Wer schon an einer bestimmten todbringenden Krankheit leidet, sollte mit dem Arzt seines Vertrauens den Text durchgehen. Im Einzelfall k\u00f6nnten noch erg\u00e4nzende Hinweise geboten sein.In Corona-Zeiten stellt sich die Frage, ob die Patientenverf\u00fcgung insoweit einer Erg\u00e4nzung bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p>Da Corona nicht zu den lebensbedrohenden Krankheiten geh\u00f6rt, wird von Fachleuten die Meinung vertreten, die Patientenverf\u00fcgung w\u00fcrde deshalb insoweit keine Wirksamkeit entfalten. Da andererseits k\u00fcnstliche Beatmung abgelehnt wird, jedoch Coronakranke mit Hilfe k\u00fcnstlicher Beatmung ins Leben zur\u00fcckgeholt werden und wieder gesunden, erscheint es anderen Fachleuten geboten, ausdr\u00fccklich die Coronakrankheit zu erw\u00e4hnen, beispielsweise: \u201eSollte ich coronaerkrankt nicht mehr in der Lage sein, mich zu den notwendigen Therapiema\u00dfnahmen zu \u00e4u\u00dfern, w\u00fcnsche ich, sofern reale Genesungschancen bestehen, um k\u00fcnstliche Beatmung (jedoch keine Intubation) und bestm\u00f6gliche medizinische Versorgung.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Die Patientenverf\u00fcgung geh\u00f6rt allerdings nicht in den Besitz des Hausarztes. Vielmehr bestimmt der Vorsorgebevollm\u00e4chtigte, ob und in welcher Weise Ihre W\u00fcnsche durchzusetzen sind, gegebenenfalls auch gegen den Willen des Arztes oder Krankenhauses, dass Sie gerade behandelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Patientenverf\u00fcgung wird oft zusammen mit der Vorsorgevollmacht beurkundet. Ihre Beurkundung ruft eine Geb\u00fchr von 60,00 \u20ac hervor. Die Kosten einer notariellen Beurkundung richten sich nach dem Gesetz \u00fcber Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit f\u00fcr Gerichte und Notare (GNotKG). Der Berechnung des Einzelhonorars wird der halbe Verm\u00f6genswert zugrunde gelegt, jedoch nicht mehr als 500.000,00 \u20ac.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Verm\u00f6gen: 390.000,00 \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftswert: 195.000,00 \u20ac + 5.000,00 \u20ac Patientenverf\u00fcgung<\/p>\n\n\n\n<p>KV 21200 Beurkundungsverfahren 435,00 \u20ac,<\/p>\n\n\n\n<p>zuz\u00fcglich Dokumenten- und Post- und Telekommunikationspauschale sowie gesetzliche Mehrwertsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Sind Sie rechtsschutzversichert, kl\u00e4ren Sie ab, ob Ihre Versicherung die Kosten f\u00fcr eine anwaltliche Erstberatung \u00fcbernimmt.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-medium-font-size\"><strong>Todesfall in der Familie<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>&#8211; Seine rechtlichen Auswirkungen &#8211;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>Schnellinformation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>I.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.) Totenschein<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Abwicklung des Sterbefalls ist der Totenschein (auch Totenbescheinigung oder Leichenschauschein) erforderlich. In ihm bescheinigt der Arzt nach gr\u00fcndlicher Untersuchung des K\u00f6rpers des Verstorbenen dessen Tod (mit Personalien, Zeit und Ort des Todesfalles). Beim Ableben im Krankenhaus wird er von einem dort eingesetzten Arzt ausgestellt. Tritt der Tod zu Hause ein, ist in der Regel der Hausarzt zust\u00e4ndig. Abgerechnet wird nach der Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr \u00c4rzte.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Feuerbestattung wird vom Krematorium ein zweiter Totenschein verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Totenschein ist Voraussetzung f\u00fcr die Ausstellung der Sterbeurkunde.<\/p>\n\n\n\n<p>2.) Die Sterbeurkunde<\/p>\n\n\n\n<p>Sie ist eine sogenannte Personenstandsurkunde, durch die der Tod der darin aufgef\u00fchrten Person bewiesen wird. Sie wird ben\u00f6tigt insbesondere f\u00fcr den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins sowie f\u00fcr andere F\u00e4lle der Nachlassregelung. Sie wird ausgestellt von dem Standesamt, in dessen Bezirk der Erblasser verstorben ist. Im Regelfall wird in der Sterbeurkunde der Sterbetag angegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der genaue Todeszeitpunkt kann wichtig werden bei Fragen der Vererbung. Beispiel: Eheleute setzen sich gegenseitig zu Erben ein. Die Ehefrau hat ein unverheirateten, kinderlosen Bruder. Beide sterben am selben Tag. Stirbt der Bruder vor seiner Schwester, beerbt sie ihn nach gesetzlicher Erbfolge und ihr Verm\u00f6gen geht dann auf ihren Ehemann \u00fcber. Der Ehemann muss daf\u00fcr sorgen, dass de \u00c4rzte den genauen Todeszeitpunkt ermitteln. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums seit Ableben mit modernen Methoden m\u00f6glich. Die Sterbeurkunde wird in der Regel von den Bestattungsunternehmen besorgt.<\/p>\n\n\n\n<p>3.) Beachten Sie:<\/p>\n\n\n\n<p>Es besteht Bestattungspflicht. Nach den Bestattungsgesetzen der L\u00e4nder sind die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen verpflichtet, die Bestattung innerhalb der von den Landesgesetzen festgesetzten Frist (in der Regel 7 \u2013 10 Tage) auf eigene Kosten durchzuf\u00fchren. K\u00fcmmern sich Angeh\u00f6rige nicht um die Bestattung, f\u00fchrt die Gemeinde bzw. die Stadt die Bestattung durch und schickt diesen, sobald sie die Angeh\u00f6rigen ermittelt hat, die Rechnung. Es handelt sich dabei um die Erf\u00fcllung einer \u00f6ffentlich-rechtlichen Pflicht und zwar auch dann, wenn die Angeh\u00f6rigen die Erbschaft ausgeschlagen haben, um nicht f\u00fcr die Schulden des Verstorbenen haften zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Sozialbestattung &#8211;<\/p>\n\n\n\n<p>Kann ein naher Angeh\u00f6riger die Bestattungskosten nicht tragen, besteht ein Anspruch auf \u00dcbernahme durch die Sozialbeh\u00f6rde. Gem\u00e4\u00df \u00a7 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII werden die erforderlichen Kosten \u00fcbernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten die \u00dcbernahme nicht zugemutet werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>4.) Wer bestimmt \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Bestattung?<\/p>\n\n\n\n<p>Ma\u00dfgebend ist der Wille des Verstorbenen, der mitunter in der \u201eBestattungsverf\u00fcgung\u201c enthalten ist. Diese kann formlos errichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Liegt ein Bestattungsvorsorgevertrag, den der Verstorbene zu Lebzeiten mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen hat, vor, so ist dieses in der Regel f\u00fcr die Durchf\u00fchrung zust\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n<p>5.) Totenf\u00fcrsorgerecht<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Gewohnheitsrecht haben die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen des Verstorbenen das Recht und die Pflicht, \u00fcber den Leichnam und \u00fcber die Art seiner Bestattung zu bestimmen sowie die letzte Ruhest\u00e4tte auszuw\u00e4hlen. In der Regel kommt es bei den Angeh\u00f6rigen zu folgender Reihenfolge:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Ehegatte, inzwischen auch der Lebenspartner<\/p>\n\n\n\n<p>b) Verwandte und Verschw\u00e4gerte aufsteigender Linie (erst Kinder, dann Eltern)<\/p>\n\n\n\n<p>c) Geschwister.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Erbe ist also nicht immer zur Totenf\u00fcrsorge berechtigt; so kann dem nichtehelichen Lebenspartner das Totenf\u00fcrsorgerecht \u00fcbertragen werden. In diesem Fall hat der Lebenspartner Anspruch gegen\u00fcber den Erben auf Erstattung der angemessenen Kosten.<\/p>\n\n\n\n<p>6.) Der Bestattungsvertrag mit dem Unternehmer<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Familienmitglied, welches spontan den Bestattungsvertrag abschlie\u00dft, l\u00e4uft Gefahr, selbst gegen\u00fcber dem Bestatter haften zu m\u00fcssen, wenn der Nachlass die Beerdigungskosten nicht deckt. Bei Abschluss des Bestattungsvertrages sollte genau festgelegt werden, welche T\u00e4tigkeiten der Bestatter zu \u00fcbernehmen hat und welche im Preis inbegriffen sind. Es sollte insbesondere bestimmt werden, inwieweit Zusatzleistungen auch Zusatzgeb\u00fchren ausl\u00f6sen. Dar\u00fcber hinaus sollten alle notwendigen Details besprochen werden (beispielsweise, dass der Vater in seinem schwarzen Anzug beerdigt werden soll).<\/p>\n\n\n\n<p>7.) <strong>Wer tr\u00e4gt die Kosten der Beerdigung?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 1968 BGB tr\u00e4gt sie der Erbe. Diese werden also aus dem Nachlass entnommen (vgl. auch 3.), letzter Absatz). Die H\u00f6he der Kosten ist auf den Aufwand beschr\u00e4nkt, der der Lebensstellung des Erblassers angemessen ist. Zu den Beerdigungskosten z\u00e4hlen:<\/p>\n\n\n\n<p>Die eigentlichen Kosten der Bestattung oder Feuerbestattung, die Kosten f\u00fcr Traueranzeigen und Danksagungen, die Herrichtung der Grabst\u00e4tte, die Erstausstattung des Grabes mit Blumen und Kr\u00e4nzen, die Errichtung eines angemessenen Grabsteins, der Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Beerdigung, die Kosten f\u00fcr die Ausrichtung einer landes\u00fcblichen kirchlichen und\/oder b\u00fcrgerlichen Leichenfeier.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht dazu z\u00e4hlen z.B. die Reisekosten eines Angeh\u00f6rigen, die Kosten eines Doppelgrabes, die Kosten f\u00fcr die Trauerkleidung und f\u00fcr die Grabpflege.<\/p>\n\n\n\n<p>War der Erblasser Beamter oder in einem beamten\u00e4hnlichen Status, ist bei der Beihilfestelle abzukl\u00e4ren, ob von dieser eine entsprechende Beihilfe gew\u00e4hrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Wurde der Erblasser schuldhaft get\u00f6tet (\u00a7 844 BGB) oder ist er ohne Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall t\u00f6dlich verungl\u00fcckt, so hat der T\u00e4ter oder die Versicherungsgesellschaft des Halters Schadenersatz zu leisten, darunter fallen auch Ersatz der Kosten f\u00fcr angemessene Trauerkleidung.<\/p>\n\n\n\n<p>Hatte der Erblasser zu Lebzeiten den gr\u00f6\u00dften Teil seines Verm\u00f6gens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge \u00fcbertragen, ist zu pr\u00fcfen, ob der Erwerber sich auch verpflichtet hatte, die anfallenden Beerdigungskosten zu \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.) Bestattungsart<\/p>\n\n\n\n<p>Erdbestattung \u2013 Feuerbestattung \u2013 Baumbestattung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Friedhofssatzungen enthalten Regelungen \u00fcber die verschiedenen Grabstellen: Reihengrab, Wahlgrab, Urnengrab (Urnenwand). Beim Reihengrab bestimmt der Friedhofstr\u00e4ger die Position auf dem Friedhof. Beim Wahlgrab wird eine bestimmte Stelle \u2013 gegebenenfalls schon zu Lebzeiten &#8211; zur Nutzung erworben. Beim Reihengrab ist eine Verl\u00e4ngerung der Ruhezeit in der Regel und die Beisetzung eines weiteren Verstorbenen nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Das leistungsf\u00e4hige Bestattungsunternehmen kann auch Seebestattungen vermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>Gr\u00f6\u00dfere Gemeinden haben ihren eigenen Bestattungswald. Dar\u00fcber hinaus gibt es inzwischen auch private Dienstleister wie die FriedWald GmbH. Auskunft ist von den zust\u00e4ndigen Friedhofs\u00e4mtern zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>9.) Wer ist Erbe geworden?<\/p>\n\n\n\n<p>Erbe ist derjenige geworden, den der Erblasser durch Testament dazu bestimmt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>a) Die Suche nach dem Testament:<\/p>\n\n\n\n<p>Das notariell beurkundete Testament wird von Amts wegen vom Nachlassgericht er\u00f6ffnet. Die Beteiligten, wie Erbe, erhalten Abschrift des Er\u00f6ffnungsprotokolls mit beglaubigter Abschrift des Testaments. Befindet sich in den Unterlagen ein Hinterlegungsschein, spricht dies f\u00fcr die Annahme, dass der Erblasser sein Testament hat beurkunden lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Das in einem Erbvertrag errichtete Testament wird ebenfalls von Amts wegen er\u00f6ffnet.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Das privatschriftliches Testament, welches in amtliche Verwahrung gegeben wurde, wird ebenfalls vom Nachlassgericht er\u00f6ffnet, ohne dass dies die Erben beantragen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>In anderen F\u00e4llen ist in den Unterlagen des Erblassers nach Testamentsurkunden zu suchen. Diese sind s\u00e4mtlich beim Nachlassgericht abzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Tipp f\u00fcr die Praxis: Der letzte Wille kann beispielsweise auch auf dem Blatt eines herausgerissenen Schulheftes niedergeschrieben sein, ohne dass es ausdr\u00fccklich als Testament bezeichnet ist.<\/p>\n\n\n\n<p><em><u>Beispiel:<\/u><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>\u201e<em>Meine Erben werden meine Verwandten und Karl-Heinz, der Neffe meines verstorbenen Mannes&#8230;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Unterschrift\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Dies ist ein wirksames Testament. Da die Erbquoten nicht angegeben sind, ist es allerdings auslegungsbed\u00fcrftig. Mitunter befindet sich ein privatschriftliches Testament auch im Safe.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, ist gesetzliche Erbfolge eingetreten. Erbberechtigt ist immer der Ehegatte sowie die n\u00e4chsten Blutsverwandten, darunter z\u00e4hlen auch das nichteheliche Kind sowie die adoptierten Kinder. Im Normalfall \u2013 soweit kein Ehevertrag vorhanden ist \u2013 erbt der Ehegatte neben Abk\u00f6mmlingen die H\u00e4lfte.<\/p>\n\n\n\n<p>10.) Hilfe, ich bin im Testament meines Vaters nicht erw\u00e4hnt.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund der Testierfreiheit kann Ihr Vater nach seinem Ermessen die Erbfolge ab\u00e4ndern. Hat er beispielsweise seine neue Frau zur Alleinerbin eingesetzt, sind Sie enterbt. Wer als Ehegatte oder erbberechtigter Abk\u00f6mmling von der Erbfolge ausgeschlossen ist, hat allerdings einen Pflichtteilsanspruch. Dies ist ein Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrages, dessen H\u00f6he dem Wert des halben Erbteils entspricht. Der Anspruch ist innerhalb von 3 Jahren seit Kenntnis der Enterbung geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>11.) Ich bin im Testament als Verm\u00e4chtnisnehmer eingesetzt. Was bedeutet dies f\u00fcr mich?<\/p>\n\n\n\n<p>Ihnen wurde der Anspruch auf Erf\u00fcllung des Verm\u00e4chtnisses, z.B. \u00dcbereignung des Gartengrundst\u00fccks, zugewendet. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben. Im \u00dcbrigen haben Sie mit dem Nachlass nichts zu tun. Sie haften beispielsweise auch nicht f\u00fcr irgendwelche Schulden des Erblassers; f\u00fcr diese hat der Erbe einzustehen.<\/p>\n\n\n\n<p>12.) Der Erbe kann sich von der Pflicht, die Schulden des Erblassers zu \u00fcbernehmen, durch Ausschlagung befreien, so lange er die Erbschaft nicht angenommen hat. Nach erfolgter Annahme kann gem\u00e4\u00df \u00a7 1943 BGB nicht mehr wirksam ausgeschlagen werden. Allerdings muss auch dann der Erbe nicht um sein Privatverm\u00f6gen bangen. Er hat n\u00e4mlich in der Regel die M\u00f6glichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschr\u00e4nken. Er kann z.B. Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Annahme muss nicht ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt werden. Das Gesetz geht beispielsweise von einer Annahme der Erbschaft aus, wenn der Erbe nicht innerhalb der Ausschlagungsfrist (in der Regel 6 Wochen) ausgeschlagen hat. Eine Annahme der Erbschaft kann auch durch sogenannte konkludente Handlung zum Ausdruck gebracht werden, z.B. durch Anbieten eines Nachlassgrundst\u00fccks \u00fcber einen Makler, Abgabe eines Verkaufsangebots f\u00fcr ein Nachlassgrundst\u00fcck, Antrag auf Erbscheinserteilung, Antrag auf Grundbuchberichtigung, Erhebung der Erbschaftsklage.<\/p>\n\n\n\n<p>Unbeachtlich sind angemessene F\u00fcrsorgema\u00dfnahmen wie Antrag auf Nachlassverwaltung, Begleichung der Beerdigungskosten.<\/p>\n\n\n\n<p>13.) Niemand muss eine Erbschaft annehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz sieht die M\u00f6glichkeit vor, die Erbschaft auszuschlagen. Wer ausschl\u00e4gt, wird erbrechtlich so behandelt, als ob er nie gelebt h\u00e4tte. Die Frist betr\u00e4gt 6 Wochen (\u00a7 1944 BGB). Hat jedoch der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt oder hat sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufgehalten, verl\u00e4ngert sie sich auf 6 Monate. Die Ausschlagung ist innerhalb der Frist entweder zur Niederschrift beim zust\u00e4ndigen Nachlassgericht oder in \u00f6ffentlich-beglaubigter Form zu erkl\u00e4ren. Es gen\u00fcgt also nicht die briefliche, telegrafische oder telefonische Mitteilung. Die Ausschlagung zu Gunsten einer bestimmten Person ist nicht m\u00f6glich. Nach Eingang der Ausschlagung hat das Nachlassgericht zu pr\u00fcfen, wer an Stelle des Ausschlagenden Erbe geworden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Vers\u00e4umnis der Frist kann bei Vorliegen besonderer Umst\u00e4nde noch ausgeschlagen werden, ebenso kann bei beachtlichem Irrtum die Ausschlagung angefochten werden. In solchen F\u00e4llen sollten erfahrene Erbrechtler zu Rate gezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>14.) Was haben Sie als Erbe zun\u00e4chst zu unternehmen?<\/p>\n\n\n\n<p>a) Wer ist umgehend \u00fcber das Ableben zu informieren? Dies sind in erster Linie Arbeitgeber, Dienstherr, Renten- oder Beamtenbesoldungskasse (in der Regel \u00fcbernimmt dies der professionelle Bestatter).<\/p>\n\n\n\n<p>Es sind auch die pers\u00f6nlichen Versicherungen zu unterrichten, Krankenkasse, Sterbeversicherung, unter Umst\u00e4nden Unfallversicherung und Lebensversicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>Hatte der Erblasser f\u00fcr die Lebensversicherung eine Bezugsperson benannt, f\u00e4llt die Versicherungsleistung nicht in den Nachlass.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Gibt es sonstige Versicherungen, z.B. Kfz-Haftpflicht- oder Sachversicherung? Es ist zu pr\u00fcfen, welche Versicherungen zu k\u00fcndigen oder umzuschreiben sind.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Erbe und Bank<\/p>\n\n\n\n<p>Solange die Bank nichts vom Ableben ihres Kunden erf\u00e4hrt, k\u00f6nnen Abhebungen am Bankautomat vorgenommen und aufgrund erteilter Bankvollmacht disponiert werden. Erf\u00e4hrt die Bank vom Ableben ihres Kunden, sperrt sie regelm\u00e4\u00dfig das Konto. Es kann dann im Einzelfall aufgrund einer \u00fcber den Tod hinaus wirkenden Vorsorgevollmacht der Bevollm\u00e4chtigte verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Gibt es noch Anspr\u00fcche aus einem Arbeits- oder Dienstverh\u00e4ltnis? Stehen noch Anspr\u00fcche aus freiberuflicher oder sonst selbst\u00e4ndiger Arbeit offen?<\/p>\n\n\n\n<p>e) Es ist zu pr\u00fcfen, welche Dauerschuldverh\u00e4ltnisse gek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen, z.B. Mietvertr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p>f) Nach welchen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden zu suchen ist, ergibt sich auch aus der Aufstellung in Ziffer 17.<\/p>\n\n\n\n<p>g) Es ist auch festzustellen, ob der Erblasser dritten Personen Vollmachten \u00fcber den Tod hinaus erteilt hatte. Diese sind im Einzelfall zu widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p>h) Stellen Sie auch fest, ob es einen Banksafe gibt. War der Erblasser h\u00e4ufig im Ausland, k\u00f6nnten auch Hotelsafes vorhanden sein.<\/p>\n\n\n\n<p>i) Stellen Sie m\u00f6glichst umgehend fest, welche Schulden vorhanden sind. Auskunft kann im Regelfall der Steuerberater geben. Die in Abteilung III der Grundb\u00fccher eingetragenen Nennbetr\u00e4ge der Grundpfandrechte geben keine Auskunft \u00fcber die H\u00f6he noch bestehenden Valuten.<\/p>\n\n\n\n<p>Verpflichtungen aus B\u00fcrgschaften gehen \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p>j) Noch nicht abgegebene Steuererkl\u00e4rungen sind anzufertigen und festgesetzte Steuern zu zahlen. Wurden vom Erblasser ausl\u00e4ndische Eink\u00fcnfte nicht versteuert, sind diese sofort nachzuversteuern.<\/p>\n\n\n\n<p>15.) Wie kommen Sie an Ihre Erbe?<\/p>\n\n\n\n<p>Der Nachlass geht zwar ohne Ihr Zutun auf Sie \u00fcber. Sie selbst sind jedoch gehalten, den Umfang des Nachlasses festzustellen und Ihre Position zu sichern, z.B. durch Grundbuchberichtigung oder Umschreiben der Bankkonten.<\/p>\n\n\n\n<p>Um Ihr Erbrecht nachzuweisen, ben\u00f6tigen Sie den Erbschein. Allerdings gen\u00fcgt f\u00fcr Grundbuchberichtigung auch die beglaubigte Abschrift eines notariellen Testaments. Auch die Banken erkennen notarielle Testamente, die einen bestimmten Wortlaut aufweisen, an.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Vorliegen entsprechender Vollmachten kann der Bevollm\u00e4chtigte wesentliche Gesch\u00e4fte den Nachlass betreffend t\u00e4tigen. Die meisten Vorsorgevollmachten gehen \u00fcber den Tod hinaus. Es gibt auch Vollmachten, die erst mit Eintreten des Erbfalls (postmortal) wirksam werden. Bankvollmachten wirken nicht immer \u00fcber den Tod hinaus. \u00dcber ein Oder-Konto kann der \u00fcberlebende Partner frei verf\u00fcgen; sofern er nicht Alleinerbe ist, muss er beachten, dass in der Regel die H\u00e4lfte des Guthabens in den Nachlass f\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>16.) Wie kommen Sie zum Erbschein?<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser wird auf Antrag vom zust\u00e4ndigen Nachlassgericht erteilt. Der Antrag muss beurkundet werden. Zur Beurkundung ist jeder Notar berechtigt, aber auch das Nachlassgericht. Beide rechnen nach den Geb\u00fchren des Gesetzes \u00fcber die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit f\u00fcr Gerichte und Notare (GNotKG) ab, wobei der Notar noch die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnen muss. Die H\u00f6he der Geb\u00fchren berechnet sich nach dem Wert des Nachlasses. In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass die Notare andere Bewertungskriterien zugrunde legen, so dass die Geb\u00fchren entsprechend niedriger ausfallen k\u00f6nnen. Sind mehrere Erben vorhanden, gen\u00fcgt es in der Regel, dass einer den Antrag stellt, wobei er die Richtigkeit seiner Angaben, mit denen der Antrag begr\u00fcndet wird, an Eides statt zu versichern und dar\u00fcber hinaus die entsprechenden Urkunden vorzulegen hat. Ist der Text des Testaments mehrdeutig, muss der Antrag trotzdem konkret definiert werden:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201e\u2026<em>..einen Erbschein des Inhalts zu erteilen, dass der Karl Gut Miterbe zu 2\/3 und der Fritz Gut Miterbe zu 1\/3 geworden sind.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>H\u00e4lt der Richter die Auslegung f\u00fcr unzutreffend, gibt er dem Antragsteller Gelegenheit, seinen Antrag zu berichtigen. Der Beteiligte Fritz Gut hat die M\u00f6glichkeit, sich einzuschalten und seine Rechtsauffassung darzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu beachten ist:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Miterben k\u00f6nnen sich auch \u00fcber die Auslegung eines Testaments einigen und dies dem Nachlassgericht mitteilen. Dieses wird dann zustimmen, wenn die von den Erben ge\u00e4u\u00dferte Auslegung ihre Anhaltspunkte im Testament findet.<\/p>\n\n\n\n<p>17.) Der Umfang der Erbschaft<\/p>\n\n\n\n<p>1.) Aktiva<\/p>\n\n\n\n<p>1.1) Grundst\u00fccke \u2013 hier hilft ein elektronischer Grundbuchauszug -.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2) bewegliche Gegenst\u00e4nde, z.B. Einrichtung, Boote, Kraftfahrzeuge<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.1) Bargeld<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.2) Hausrat<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.3) Kunstgegenst\u00e4nde \u2013 wertvolle k\u00f6nnen beispielsweise auch als Ausstellungsst\u00fccke verliehen sein.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.4) Pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde \u2013 Schmuck wird oft im Banksafe aufbewahrt.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.5) Sonstige bewegliche Gegenst\u00e4nde<\/p>\n\n\n\n<p>1.3) Forderungen<\/p>\n\n\n\n<p>1.3.1) Girokonto<\/p>\n\n\n\n<p>1.3.2) Sparkonto<\/p>\n\n\n\n<p>1.3.3) Festgeldkonto<\/p>\n\n\n\n<p>1.3.4) Wertpapierdepot<\/p>\n\n\n\n<p>Verlangen Sie von den Bankinstituten Abschriften der Kontrollmeldungen an das Erbschaftssteuer-Finanzamt. Die Bankinstitute sind n\u00e4mlich verpflichtet, sobald sie Kenntnis vom Tod ihres Kunden erhalten, dem zust\u00e4ndigen Finanzamt Meldung \u00fcber das verwaltete Geldverm\u00f6gen zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3.5) Lebensversicherung \u2013 die Leistungen fallen dann nicht in den Nachlass, wenn eine Bezugsperson angegeben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3.6) Betriebsverm\u00f6gen &#8211; nicht jedes Unternehmen kann der Erbe ohne besondere Qualifikation im eigenen Namen weiterf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3.7) Sonstige Forderungen und Gesellschaftsbeteiligungen \u2013 Auskunft hier\u00fcber wird in der Regel der Steuerberater des Erblassers bzw. der Gesellschaft geben.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand der Erblasser unter gerichtlicher Betreuung, ist Einsicht in die Schlussabrechnung des Betreuers zu nehmen. Hatte ein Bevollm\u00e4chtigter aufgrund erteilter Vorsorgevollmacht bedeutsame Rechtsgesch\u00e4fte get\u00e4tigt, kann dieser zur Auskunft aufgefordert werden, falls der Erblasser den Bevollm\u00e4chtigten nicht von der Rechenschaftspflicht befreit hatte. Weiterhin besteht ein Auskunftsanspruch gegen\u00fcber dem Erbschaftsbesitzer. Dar\u00fcber hinaus hat der Erbe gegen jeden, der aufgrund eines ihm nicht zustehenden Erbrechts den Nachlass oder Teile davon erlangt hat, das Recht, die Herausgabe zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>18.) Die Erbengemeinschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Zwei und mehr Miterben bilden eine Erbengemeinschaft:<\/p>\n\n\n\n<p>Nach deutschem Erbrecht geht der gesamte Nachlass mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn der Erblasser im Testament beispielsweise sein Wohnhaus einem der Miterben zugewendet hat. Bis zur Auseinandersetzung k\u00f6nnen die Erben \u00fcber einzelne Nachlassgegenst\u00e4nde nur insgesamt verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat Ihr Vater Ihnen im Testament das Familienwohnhaus zugewendet, so werden Sie im Grundbuch erst dann als Alleineigent\u00fcmer eingetragen, wenn Sie sich mit Ihrem Bruder in einem notariellen Vertrag auseinandergesetzt haben und Ihnen das Grundst\u00fcck aufgelassen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Soll Ihr Bruder das Unternehmen Ihres Vater \u00fcbernehmen, werden Sie bis zur Auseinandersetzung Mitunternehmer. Um zu verhindern, dass auch Sie \u2013 wenn sich die Sache hinausz\u00f6gert &#8211; steuerrechtlich als Mitunternehmer behandelt werden, sollte sofort der Steuerberater befragt und die Auseinandersetzung erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>19.) Die Erbengemeinschaft ist vom Gesetz aus nicht auf Dauer angelegt. Die Miterben sind jedoch nicht gezwungen, sich auseinanderzusetzen. Beispielsweise k\u00f6nnen Geschwister den Betrieb des Vaters in Form einer Erbengemeinschaft weiterf\u00fchren, auch wenn diese dazu nicht besonders geeignet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>20.) Auf welche Weise k\u00f6nnen sich die Miterben auseinandersetzen, wobei auch Teilauseinandersetzungen m\u00f6glich sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispiele:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Die Erben verkaufen das Familienwohnhaus und teilen den Erl\u00f6s auf.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Einer der Miterben \u00fcbernimmt das Wohnhaus gegen Ausgleichszahlung an den oder die Miterben.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Die Miterben weisen jedem von ihnen den entsprechenden Miteigentumsanteil zu, so dass jeder in H\u00f6he seines Anteils im Grundbuch als Miteigent\u00fcmer eingetragen wird. Jeder kann dann \u00fcber seinen Anteil durch Ver\u00e4u\u00dferung oder Belastung selbst\u00e4ndig verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Es ist auch m\u00f6glich, dass ein Erbe seinen Austritt aus der Erbengemeinschaft erkl\u00e4rt. Der Abschuss des Abschichtungsvertrages ist formfrei. Mit Ausscheiden w\u00e4chst der Anteil des Ausgeschiedenen den anderen Miterben automatisch zu. Meistens erh\u00e4lt der Ausscheidende eine Abfindung.<\/p>\n\n\n\n<p>e) K\u00f6nnen sich die Miterben beispielsweise \u00fcber die Auseinandersetzung einer Immobilie nicht einigen, kann jeder von ihnen die Durchf\u00fchrung der Teilungsversteigerung beantragen. Jeder der Miterben kann im Versteigerungstermin mitbieten.<\/p>\n\n\n\n<p>21.) Den Mitgliedern der Erbengemeinschaft ist zu raten, sich \u00fcber die Auseinandersetzung zu einigen. Im Einzelfall kann die Einschaltung eines Mediators sinnvoll sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Soll auf Auseinandersetzung geklagt werden, hat der Kl\u00e4ger die Schwierigkeit, einen Auseinandersetzungsplan aufzustellen und die Miterben auf Zustimmung zu verklagen. Eine solche Klage will gut vorbereitet sein. Sie hat den gesamten Nachlass zu erfassen; Klagen auf Teilauseinandersetzung werden in der Regel nicht zugelassen \u2013 die Miterben k\u00f6nnen dagegen bei Einigkeit Teilauseinandersetzungen jederzeit vornehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>22.) Testamentsvollstreckung<\/p>\n\n\n\n<p>Ist Testamentsvollstreckung als solche angeordnet, ist es Aufgabe des Testamentsvollstreckers, die Auseinandersetzung herbeizuf\u00fchren. So lange die Testamentsvollstreckung dauert, k\u00f6nnen Gl\u00e4ubiger des Erben nicht in den Nachlass, der vom Testamentsvollstrecker verwaltet wird, vollstrecken.<\/p>\n\n\n\n<p>23.) Erbschaftssteuer<\/p>\n\n\n\n<p>In der Praxis wird das Finanzamt von verschiedenen Seiten aus \u00fcber den Anfall der Erbschaft informiert. So m\u00fcssen die Banken, sobald sie vom Ableben ihres Kunden Kenntnis erhalten, dem zust\u00e4ndigen Erbschaftssteuer-Finanzamt Meldung \u00fcber das Geldverm\u00f6gen, welches sie verwalten, machen. Auch die Nachlassgerichte unterrichten das Finanzamt \u00fcber die Erbscheinsverfahren. In den F\u00e4llen, in denen das Finanzamt den Anfall von Erbschaftssteuer vermutet, schickt es den Erben die Formulare \u00fcber die Steuererkl\u00e4rung mit Fristsetzung zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Was den Wert der im Nachlass befindlichen Immobilien betrifft, richtet sich deren Bewertung nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (Vergleichs- bzw. Ertragswert).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kinder haben einen Freibetrag von je 400.000,00 \u20ac, der Ehegatte von 500.000,00 \u20ac. Allerdings kann sich der Freibetrag bei Ehegatten noch dadurch erh\u00f6hen, dass der fiktive Zugewinnausgleich durchgef\u00fchrt wird. Wem der vom Finanzamt festgesetzte Immobilienwert zu hoch ist, hat die M\u00f6glichkeit, Einspruch einzulegen und diesen mit einem Gutachten eines Sachverst\u00e4ndigen zu begr\u00fcnden. Es sollte ein angesehener Gutachter beauftragt werden und nicht ein befreundeter Architekt.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-medium-font-size\"><strong>Vorweggenommene Erbfolge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><em><strong>&#8211; Geben mit der warmen Hand &#8211;<\/strong><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>1.) Verm\u00f6genszuwendungen von Eltern an Kinder oder von Onkel und Tante an Neffen und Nichten vollziehen sich meistens in der Form einer Schenkung. Von Schenkung wird gesprochen, wenn jemand aus seinem Verm\u00f6gen einem anderen unentgeltlich Verm\u00f6gen zuwendet (\u00a7 516 ff. BGB).<\/p>\n\n\n\n<p>Das Schenkungsversprechen ist allerdings nur dann verbindlich, wenn es beurkundet wird. Verspricht der Opa seinem Enkel f\u00fcr die Versetzung 100,00 \u20ac, so kann der Enkel daraus, so lange das Versprechen nicht beurkundet ist, keine Rechte herleiten. \u00dcbergibt der Gro\u00dfvater jedoch seinem Enkel zwei 50,00 \u20ac-Scheine, so ist der Formmangel geheilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Im t\u00e4glichen Rechtsverkehr wird also, ohne dass sich die Beteiligten dar\u00fcber bewusst werden, der sogenannte Formmangel durch Erf\u00fcllung geheilt. Wenn also Eltern ihrer Tochter zur Finanzierung des Hausbaus 100.000,00 \u20ac \u00fcbergeben, ist die Schenkung wirksam vollzogen.<\/p>\n\n\n\n<p>Etwas anderes gilt bei Grundst\u00fccken. Nach \u00a7 311 b BGB bedarf die Grundst\u00fccksschenkung der notariellen Beurkundung. In der Praxis ist erforderlich, dass noch die Einigung zwischen \u00dcbergeber und Erwerber \u00fcber den Eigentums\u00fcbergang (als Auflassung bezeichnet) beurkundet und die Umschreibung im Grundbuch erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.)<strong>Schenkung eines Bauplatzes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vater \u00fcbertr\u00e4gt seiner 28-j\u00e4hrigen Tochter unentgeltlich ein Baugrundst\u00fcck im Wert von 100.000,00 \u20ac. 30 Jahre sp\u00e4ter haben sich Vater und Tochter verkracht. Die Tochter besucht den Vater nicht einmal am Sterbebett.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vater hatte den Grundbesitz von seinen Eltern geerbt. Er und seine Ehefrau hatten sich gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt. Die Tochter war somit von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Sie macht deshalb von ihrem Pflichtteilsrecht Gebrauch. Die \u00fcberlebende Ehefrau findet das Verhalten ihrer Tochter unanst\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n<p>L\u00f6sung:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vater hat bei der \u00dcbertragung einen Fehler begangen. Er h\u00e4tte in der Schenkungsurkunde anordnen m\u00fcssen, dass sich die Tochter den Wert der Schenkung auf ihre Pflichtteilsanspr\u00fcche am k\u00fcnftigen Nachlass ihres Vaters anrechnen lassen muss. H\u00e4tte der Vater der Tochter 100.000,00 \u20ac in bar geschenkt, m\u00fcsste auch hier die Anordnung, sich die Schenkung auf die Pflichtteilsanspr\u00fcche anrechnen zu lassen, ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt werden. Es ist somit notarielle Beurkundung empfohlen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.) <strong>Gesetzlicher R\u00fccktrittsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz sieht vor, dass<\/p>\n\n\n\n<p>a) der Schenker wegen groben Undanks die Schenkung zur\u00fcckverlangen kann<\/p>\n\n\n\n<p>und<\/p>\n\n\n\n<p>b) der Schenker wegen Verarmung in den n\u00e4chsten 10 Jahren nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt bzw. seine gesetzlich ihm obliegenden Unterhaltspflichten nicht erbringen kann. In diesem Falle ist der Beschenkte verpflichtet, den f\u00fcr den Unterhalt erforderlichen Betrag zu zahlen (\u00a7 528 BGB).<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Beschenkten ist es bei vorweggenommener Erbfolge wichtig zu wissen, in welcher H\u00f6he er bereichert ist; denn nach dem Wert der Bereicherung richtet sich auch die H\u00f6he etwaiger Unterhaltszahlungen, die der Steuer und etwaige Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspr\u00fcche (vgl. unten Abs. 4).<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Nutzungsvorbehalt (Wohnungsrecht, Nie\u00dfbrauchsrecht) der kapitalisierte Wert der vorbehaltenen Nutzung vom Verkehrswert des \u00dcbergabeobjekts abzuziehen ist und die Differenz den Wert der Zuwendung darstellt. Etwa \u00fcbernommene Pflegeleistungen sind ebenfalls anzurechnen und ihrem Wert nach vom Verkehrswert abzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.) Vorsicht ist geboten, wenn Sie sich durch die Schenkung \u00e4rmer machen wollen, um Pflichtteilsanspr\u00fcche auszuschalten oder zu reduzieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispiel:<\/p>\n\n\n\n<p>Sie haben beim Tod Ihres Ehegatten sich sehr \u00fcber Ihren Sohn ge\u00e4rgert, weil dieser schon einige Tage nach Ableben seines Vaters seine Erbrechte geltend gemacht hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Hauptverm\u00f6gen ist Ihr Einfamilienhaus. Sie beschlie\u00dfen deshalb, das Haus umgehend im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Ihrer einzigen Tochter zu \u00fcbertragen und sich das lebensl\u00e4ngliche Wohnungsrecht am gesamten Haus vorzubehalten. Ihnen ist n\u00e4mlich bekannt, dass nach Ablauf von 10 Jahren nach \u00dcbergabe Ihrem Sohn wegen der Schenkung keine Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspr\u00fcche zustehen. Nach \u00a7 2325 BGB kann im Falle von Schenkungen der Pflichtteilsberechtigte eine Erg\u00e4nzung seines Pflichtteils in der Weise verlangen, dass der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. Der Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspruch entf\u00e4llt, wenn 10 Jahre seit Leistung des Gegenstandes verstrichen sind. Der Bundesgerichtshof macht Ihnen jedoch einen Strich durch die Rechnung. Er hat n\u00e4mlich festgelegt, dass bei Nie\u00dfbrauch oder aber \u2013 wie in Ihrem Falle \u2013 das vorbehaltene Wohnungsrecht die gesamte Nutzungsfl\u00e4che des Hauses erfasst, die 10-Jahres-Frist nicht zu laufen beginnt.<\/p>\n\n\n\n<p>Fragen Sie Ihren Notar nach einer Alternativl\u00f6sung, bei der Sie ebenso auf Lebenszeit gesichert sind, jedoch den Ablauf der 10-Jahres-Frist nicht gef\u00e4hrden.<\/p>\n\n\n\n<p>Was Pflichtteilserg\u00e4nzungen bei Schenkungen anlangt, wird die Schenkung innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils 1\/10 weniger ber\u00fccksichtigt. Nach Ablauf von 10 Jahren bleiben Schenkungen unber\u00fccksichtigt; Schenkungen unter Eheleuten werden auch nach 10 Jahren noch ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.) <strong>Das dingliche Wohnungsrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Beispiel:<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr gutverdienender Sohn \u00fcbernimmt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ihr Wohnhausanwesen. Sie sind der Meinung, eine Eintragung ihres Wohnungsrechts im Grundbuch sei nicht erforderlich, weil Ihr Sohn Sie nie herauswerfen w\u00fcrde. Dieser Auffassung muss widersprochen werden. Sie m\u00fcssen auch f\u00fcr den Fall abgesichert werden, dass Ihr Sohn beispielsweise seinen Vorstandsposten verliert oder vor Ihnen verstirbt.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Praxis werden in erster Linie lebensl\u00e4ngliche unentgeltliche Wohnungsrechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 1093 BGB gew\u00e4hrt das Wohnungsrecht dem Berechtigten ein Nutzungsrecht unter Ausschluss des Eigent\u00fcmers an den genau beschriebenen Wohnr\u00e4umen, z.B. an der im Dachgeschoss gelegenen abgeschlossenen Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, K\u00fcche, Bad\/WC und Flur. Zum Wohnungsrecht geh\u00f6rt das Mitbenutzungsrecht an Keller, Speicher, Hausgarten und sonstigen Gemeinschaftsanlagen bzw. Einrichtungen. Um sp\u00e4teren Streit zu vermeiden, sollte also auch festgehalten werden, welcher Teil des Hausgartens mitbenutzt werden darf. Auch ist die Benutzung einer bestimmten Garage festzuschreiben. Der Umfang des Wohnungsrechts ist so genau wie m\u00f6glich festzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu beachten ist: Der Wohnberechtigte darf die Wohnrechtsr\u00e4ume nicht Dritten \u00fcberlassen; andererseits ist auch der Eigent\u00fcmer nicht berechtigt, die Wohnung Dritten zu \u00fcberlassen. Der Schenker kann sich allerdings vorbehalten, die Wohnrechtsr\u00e4ume gegen Entgelt Dritten zu \u00fcberlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Es ist vertraglich genau festzulegen, wann oder unter welchen Voraussetzungen das Wohnungsrecht endet. Es empfiehlt sich deshalb, die Folgen des dauernden Wegzugs des Wohnberechtigten \u2013 etwa in ein Pflegeheim \u2013 ausdr\u00fccklich zu regeln.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Die Wohnberechtigten sollten darauf achten, dass der jeweilige Eigent\u00fcmer verpflichtet ist, die Wohnrechtsr\u00e4ume auf seine Kosten in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten. Es sollte auch ausdr\u00fccklich geregelt werden, wer die anfallenden Sch\u00f6nheitsreparaturen zu \u00fcbernehmen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>d) In der Regel \u00fcbernehmen die Wohnberechtigten die auf die Wohnrechtsr\u00e4ume entfallenden Nebenkosten f\u00fcr Wasser, Abwasser, Strom und Heizung sowie M\u00fcllabfuhr. Das Umlageverfahren ist m\u00f6glichst detailliert im Vertrag anzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>e) Der Wohnberechtigte muss darauf achten, dass sein Wohnrecht rangg\u00fcnstig im Grundbuch eingetragen wird. Nicht in jedem Falle ist erstrangige Eintragung m\u00f6glich, z.B. dann nicht, wenn der Erwerber noch einen Bankkredit aufnehmen muss, um seinem Bruder eine entsprechende Abfindung zahlen zu k\u00f6nnen. Die Bank zahlt nur dann den Kredit aus, wenn sie an erster Rangstelle eingetragen ist. Der Wohnberechtigte muss also im Rang zur\u00fccktreten. Der Erwerber darf dabei nicht finanziell \u00fcberbelastet werden, damit im Falle des Zahlungsverzugs das Wohnungsrecht nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>6.) <strong>R\u00fcckforderungsrechte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das BGB sieht bei der Schenkung R\u00fcckforderungsrechte bei Notbedarf des Ver\u00e4u\u00dferers und groben Undank des Erwerbers vor. Der \u00dcbergeber kann sich jedoch vertraglich weitere R\u00fcckforderungsrechte vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispiel:<\/p>\n\n\n\n<p>Der \u00dcbergeber hat das Recht, die R\u00fcck\u00fcbereignung des Vertragsobjekts zu verlangen, wenn<\/p>\n\n\n\n<ul><li>der \u00dcbernehmer das Vertragsobjekt ohne seine Zustimmung ganz oder teilweise ver\u00e4u\u00dfert oder belastet<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>oder<\/p>\n\n\n\n<ul><li>in das Vertragsobjekt Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen eingeleitet und nicht innerhalb von 4 Wochen aufgehoben werden<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>oder<\/p>\n\n\n\n<ul><li>der \u00dcbernehmer vor dem \u00dcbergeber verstirbt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Beteiligten k\u00f6nnen auch andere F\u00e4lle anf\u00fchren, die ein R\u00fcckforderungsrecht begr\u00fcnden. Das R\u00fcckforderungsverlangen sollte an eine bestimmte Frist gebunden werden. Beispielsweise verliert es seine Wirkung, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des R\u00fcckforderungsgrundes die R\u00fcck\u00fcbereignung verlangt wird. Bei R\u00fcckforderung wegen Vorversterbens des \u00dcbernehmers sollte sich der \u00dcbergeber unter Befreiung von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 BGB und unwiderruflich auf den Tod des \u00dcbernehmers Vollmacht zur Abgabe und zum Empfang aller Erkl\u00e4rungen, die zur R\u00fcck\u00fcbertragung des Eigentums auf ihn selbst erforderlich sind, erteilen lassen. Er kann dann die R\u00fcckabwicklung ohne Mitwirkung des Erben vollziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der R\u00fccktritt ruft schwerwiegende steuerliche Wirkungen hervor. Im Normalfall haben Kinder einen Freibetrag von 400.000,00 \u20ac. Geht das Haus jedoch von Sohn auf Eltern zur\u00fcck, haben die Eltern nur einen Freibetrag von je 20.000,00 \u20ac. Wird der R\u00fccktritt aufgrund eines entsprechenden Vorbehalts erkl\u00e4rt, f\u00e4llt keine besondere Steuer an.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anspruch auf R\u00fcck\u00fcbertragung ist durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zu sichern. Einzelheiten sind mit dem beurkundenden Notar zu besprechen. Die Art der R\u00fcckabwicklung, z.B. welche Zahlungen der \u00dcbergeber an die Erben des Verstorbenen zu erbringen hat, sollte im Vertrag bereits festgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein R\u00fccktrittvorbehalt ist auch bei der Hingabe anderer gr\u00f6\u00dferer Verm\u00f6genswerte, beispielsweise Gesch\u00e4ftsbeteiligungen, zu vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<p>7.) <strong>Dachausbau<\/strong> muss nicht zur \u00dcbergabe des gesamten Wohngrundst\u00fccks f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispiel:<\/p>\n\n\n\n<p>Vater und Mutter haben vor 2 Jahren f\u00fcr die Errichtung ihres Familienwohnheims die letzten Gelder an die Bank bezahlt. Das Haus weist ein gro\u00dfes, nicht ausgebautes Dachgeschoss auf. Der einzige Sohn will das Dachgeschoss auf seine Kosten in eine ger\u00e4umige Wohnung ausbauen. Ohne Grundbesitz erh\u00e4lt er jedoch von den Banken keinen Kredit zum Ausbau.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Eltern sind allerdings nicht bereit, schon jetzt das gesamte Hausgrundst\u00fcck ihrem Sohn in vorweggenommener Erbfolge zu \u00fcbertragen. Es gibt hier folgende L\u00f6sung:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Eltern r\u00e4umen auf dem Papier dem Sohn an der auszubauenden Dachgeschosswohnung Wohnungseigentum ein. Dieses kann auch \u2013 ohne dass ein Ausbau stattgefunden hat \u2013 dem Sohn \u00fcbereignet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist dann dessen Angelegenheit, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Wohnung auch real existent wird. Er kann die Wohnung, ohne R\u00fccksprache mit den Eltern nehmen zu m\u00fcssen, belasten in der H\u00f6he, wie er von den Banken Kredit erh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>8.) Erhaltung des Familienverm\u00f6gens aufgrund gesellschaftsrechtlicher L\u00f6sung. Der Familienpool ist in der Form der Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts, der OHG\/KG oder der GmbH &amp; Co. KG eine aktuelle L\u00f6sung, wenn mehrere Kinder vorhanden sind. Ziel kann sein:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Erhaltung des Familienverm\u00f6gens in der Blutslinie,<\/li><li>das Heraushalten von Schwiegerkindern,<\/li><li>die Verwaltung durch geeignete Familienmitglieder,<\/li><li>Versorgung aller Nachkommen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wer eine solche L\u00f6sung anstrebt, sollte sich von Fachleuten auf dem Gebiet des Erb- und Steuerrechts ausf\u00fchrlich beraten lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.) <strong>\u00dcbergabe von Betriebsgrundst\u00fccken.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Werden Geldleistungen vom \u00dcbernehmer als Renten versprochen, ist abzukl\u00e4ren, ob er sie auch von seiner Steuer absetzen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Die Anspr\u00fcche auf Geldleistungen sind durch entsprechende Eintragung im Grundbuch zu sichern.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Falls Geschwister als Betriebsnachfolger nicht in Frage kommen, sollte deren Position mit abgekl\u00e4rt werden. Hier gibt es mehrere M\u00f6glichkeiten, z.B. Grundst\u00fccks\u00fcbertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, Grundst\u00fcckszuwendung durch Erbvertrag. Es ist abzukl\u00e4ren, ob und welche Pflichtteilsverzichtsvertr\u00e4ge zwischen Eltern und Kindern abzuschlie\u00dfen sind. Geht das Weingut beispielsweise an die Tochter, sollte der Bruder erkl\u00e4ren, dass bei einer sp\u00e4teren Auseinandersetzung \u00fcber den Nachlass seiner Eltern das Weingut als nicht mehr zum Nachlass der Eltern angesehen werden soll und bei der Berechnung eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs unber\u00fccksichtigt bleibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Einzelfragen sind mit Erbrechtler und Steuerberater abzukl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>10.) <strong>Die Ausstattung \u2013 Besondere Form der Verm\u00f6gens\u00fcbertragung &#8211;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wollen Sie Ihrer Tochter unentgeltlich ein Grundst\u00fcck zuwenden, lassen Sie vom Notar abkl\u00e4ren, ob Sie verm\u00f6gend genug sind, dieses als sogenannte Ausstattung gem\u00e4\u00df \u00a7 1624 BGB zu \u00fcbertragen. Geh\u00f6rt das Grundst\u00fcck nicht zum Keim des Verm\u00f6gens der Eltern, kann es dem Kind als Ausstattung \u00fcbergeben werden, was den Vorteil hat, dass Schenkungsrecht ausscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>11.) <strong>Ehebedingte (unbenannte) Zuwendung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wendet ein Ehegatte dem anderen einen gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6genswert zu, hat der Notar herauszufinden, ob tats\u00e4chlich Schenkung oder eine ehebedingte Zuwendung vorliegt. Der Zweck der ehebedingten Zuwendung ist es, den anderen in seiner Position als Ehegatte zu st\u00e4rken, z.B. Verbesserung der Altersabsicherung. Sie stellt deshalb keine Schenkung zwischen den Eheleuten dar, wird jedoch ansonsten, z.B. im Erbrecht, wie eine Schenkung behandelt.<\/p>\n\n\n\n<p>12.) <strong>Einr\u00e4umung atypischer Gesellschaftsbeteiligung.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vater betreibt eine gr\u00f6\u00dfere Autoreparaturwerkstatt. Der \u00e4lteste Sohn ist als angestellter Meister mit im Betrieb. Der Vater m\u00f6chte gegenw\u00e4rtig nach au\u00dfen hin noch der alleinige Chef sein. Er m\u00f6chte jedoch seinem Sohn im Innenverh\u00e4ltnis eine Art Mitbeteiligung einr\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben der stillen Gesellschaft hat sich die Form der atypisch stillen Gesellschaft herausgebildet, die auch von den Steuerbeh\u00f6rden anerkannt wird. Der Stille wird n\u00e4mlich im Innenverh\u00e4ltnis durch die Gew\u00e4hrung der Beteiligung wie ein Mitunternehmer behandelt. Damit die Steuerbeh\u00f6rden die Vereinbarung auch anerkennen, m\u00fcssen Mindestanforderungen erf\u00fcllt sein. Jeder t\u00fcchtige Steuerberater wird Ihnen helfen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es kommt auch eine Unterbeteiligung in Frage. Der Vater, der beispielsweise Mitgesellschafter zu \u00bd an der Familiengesellschaft ist, kann steuerlich seine Tochter an seinem Anteil in der Weise beteiligen, dass diese steuerlich als Mitunternehmerin behandelt wird. Der Vertrag muss dem Finanzamt offengelegt werden; er kann somit auch nicht vor den \u00fcbrigen Mitgesellschaftern geheim gehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>13.)<strong> Steuerliche Hinweise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei \u00dcbertragung von Verm\u00f6gen auf Abk\u00f6mmlinge entstehen in der Regel keine schenkungssteuerlichen Probleme. Der Freibetrag der Kinder betr\u00e4gt 400.000,00 \u20ac und der der Ehegatten 500.000,00 \u20ac. Wird von einem Ehegatten auf den anderen das Familienwohnheim oder ein Anteil davon \u00fcbertragen, so bleibt dies steuerrechtlich unber\u00fccksichtigt. Der Erwerber kann also noch 500.000,00 \u20ac steuerfrei anderes Verm\u00f6gen erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Soll das einzige Kind zu Lebzeiten schon Verm\u00f6gen von \u00fcber 400.000,00 \u20ac erhalten, bleibt zu \u00fcberlegen, ob nicht die einzige Tochter des Sohnes ebenfalls schon bedacht werden soll. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen die Freibetr\u00e4ge alle 10 Jahre ausgenutzt werden. Eheleuten steht noch ein anderer Weg der Verm\u00f6gens\u00fcbertragung offen, n\u00e4mlich durch \u00c4nderung des G\u00fcterstandes. F\u00e4llt dem Ehemann auf, dass er w\u00e4hrend der Ehe um 5 Mio. \u20ac reicher geworden ist, als seine Ehefrau, und haben die Eheleute bisher im gesetzlichen G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, kann der Ehemann, wenn ab sofort G\u00fctertrennung vereinbart wird, seiner Ehefrau einen Zugewinnausgleich von 2,5 Mio. \u20ac steuerfrei zukommen lassen. Dar\u00fcber hinaus ist auch der voreheliche Sohn des Ehemannes nicht in der Lage, irgendwelche Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspr\u00fcche sp\u00e4ter durchzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht unbeachtlich ist, dass der Steuerwert der Grundst\u00fccke nicht festliegt. Die Finanzbeh\u00f6rde ermittelt diesen n\u00e4mlich nur im Bedarfsfall. Die Bewertung erfolgt nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Grundst\u00fccksschenkungen k\u00f6nnen auch einkommenssteuerrechtliche Probleme auftauchen. Wird n\u00e4mlich ein Grundst\u00fcck beispielsweise aus dem Betriebsverm\u00f6gen entnommen und einem Kind, das mit dem Betrieb nichts zu tun hat, geschenkt, ist zu beachten, das ein sogenannter Entnahmegewinn entsteht. Die H\u00f6he sollte vom Steuerberater zuvor ermittelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>14.) <strong>Schenkungen zwischen Geschwistern, Tante\/Onkel und Neffe\/Nichte.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zu beachten ist, dass der Freibetrag der Empf\u00e4nger jeweils 20.000,00 \u20ac betr\u00e4gt. Die Freibetr\u00e4ge k\u00f6nnen im Einzelfall dadurch erh\u00f6ht werden, dass beispielsweise nicht nur die Nichte, sondern auch deren Ehemann gegebenenfalls auch die erwachsenen T\u00f6chter in die Schenkung einbezogen werden. Bei vier Beschenkten betr\u00e4gt also der Freibetrag insgesamt 80.000,00 \u20ac. Die Steuer betr\u00e4gt 20 % aus dem Schenkungswert. Ist die Nichte oder der Neffe nur angeheiratet, werden sie mit 30 % belastet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Tante kann beispielsweise bei \u00dcbergabe ihres alten Hauses der Nichte noch dadurch Steuern ersparen, dass sie sich das lebensl\u00e4ngliche unentgeltliche Nie\u00dfbrauchsrecht vorbeh\u00e4lt. Der kapitalisierte Wert des Nie\u00dfbrauchs wird vom Verkehrswert abgezogen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"has-normal-font-size\">\u00a7 15<br>Steuerklassen<\/h1>\n\n\n\n<p>(1) Nach dem pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker werden die folgenden drei Steuerklassen unterschieden:<\/p>\n\n\n\n<p>Steuerklasse I:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><br><\/td><td>1.<\/td><td>der Ehegatte und der Lebenspartner,<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>2.<\/td><td>die Kinder und Stiefkinder,<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>3.<\/td><td>die Abk\u00f6mmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder,<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>4.<\/td><td>die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>Steuerklasse II:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><br><\/td><td>1.<\/td><td>die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I geh\u00f6ren,<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>2.<\/td><td>die Geschwister,<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>3.<\/td><td>die Abk\u00f6mmlinge ersten Grades von Geschwistern,<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>4.<\/td><td>die Stiefeltern,<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>5.<\/td><td>die Schwiegerkinder,<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>6.<\/td><td>die Schwiegereltern,<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>7.<\/td><td>der geschiedene Ehegatte und der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft;<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>Steuerklasse III:<\/p>\n\n\n\n<p>alle \u00fcbrigen Erwerber und die Zweckzuwendungen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"has-normal-font-size\">\u00a7 19<br>Steuers\u00e4tze<\/h1>\n\n\n\n<p>(1) Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Prozents\u00e4tzen erhoben:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (\u00a7 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ErbStG\/10.html\">10<\/a>) bis einschlie\u00dflich &#8230; Euro<\/td><td>Prozentsatz in der Steuerklasse<\/td><\/tr><tr><td>I<\/td><td>II<\/td><td>III<\/td><\/tr><tr><td>75&nbsp;000<\/td><td>7<\/td><td>15<\/td><td>30<\/td><\/tr><tr><td>300&nbsp;000<\/td><td>11<\/td><td>20<\/td><td>30<\/td><\/tr><tr><td>600&nbsp;000<\/td><td>15<\/td><td>25<\/td><td>30<\/td><\/tr><tr><td>6&nbsp;000&nbsp;000<\/td><td>19<\/td><td>30<\/td><td>30<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VORSORGEVOLLMACHT Betreuungsverf\u00fcgung Patientenverf\u00fcgung 1) Warum sollte jeder Vollj\u00e4hrige sich mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht besch\u00e4ftigen? Eine erteilte Vorsorgevollmacht sch\u00fctzt davor, dass f\u00fcr Sie im Betreuungsfall ein hauptberufliche\/r Betreuer\/in bestellt wird. Werden Sie beispielsweise nach einem Verkehrsunfall bewusstlos in das Krankenhaus eingeliefert, sind Sie nicht in der Lage, die erforderlichen Vertr\u00e4ge (Arzt, Krankenhaus) abzuschlie\u00dfen. 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