{"id":1056,"date":"2018-11-07T08:17:54","date_gmt":"2018-11-07T08:17:54","guid":{"rendered":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=1056"},"modified":"2018-11-07T08:17:54","modified_gmt":"2018-11-07T08:17:54","slug":"neues-stichwort-erbe-und-pflichtteilsberechtigter-verhaltenstipps-fuer-den-erben","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=1056","title":{"rendered":"Neues Stichwort: Erbe und Pflichtteilsberechtigter &#8211; Verhaltenstipps f\u00fcr den Erben &#8211;"},"content":{"rendered":"<div class=\"shariff\" data-title=\"Neues Stichwort: Erbe und Pflichtteilsberechtigter &#8211; Verhaltenstipps f\u00fcr den Erben &#8211;\" data-info-url=\"http:\/\/ct.de\/-2467514\" data-backend-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/wp-content\/plugins\/shariff-sharing\/backend\/index.php\" data-temp=\"\/tmp\" data-ttl=\"60\" data-service=\"gftr\" data-services='[\"googleplus\",\"facebook\",\"twitter\",\"reddit\",\"info\"]' data-image=\"\" data-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=1056\" data-lang=\"de\" data-theme=\"colored\" data-orientation=\"horizontal\"><\/div><p>1) Nach dem Gesetz m\u00fcssen enge Angeh\u00f6rige eine Mindestteilhabe am Nachlass des Erblassers erhalten. Dies ist der Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch ist gerichtet auf Zahlung eines Geldbetrages, dessen H\u00f6he dem halben Wert des dem Pflichtteilsberechtigten durch Testament entzogenen Erbteils entspricht. Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte sowie die erbberechtigten Abk\u00f6mmlinge. Hat der Erblasser mehrere Abk\u00f6mmlinge, z.B. Sohn und Enkel, ist nur der Sohn als n\u00e4chster Verwandter erbberechtigt. Zu den Abk\u00f6mmlingen z\u00e4hlen auch die nichtehelichen und adoptierten Kinder. Sind Abk\u00f6mmlinge nicht vorhanden, sind auch die noch lebenden Eltern pflichtteilsberechtigt, nicht jedoch Bruder und Schwester.<\/p>\n<p>2) Der Erbe muss von Gesetzes wegen selbst nichts unternehmen. Es bleibt dem Pflichtteilsberechtigten \u00fcberlassen, ob er den Pflichtteil geltend macht oder nicht. Der Anspruch verj\u00e4hrt in drei Jahren.<\/p>\n<p>Der Pflichtteilsanspruch muss geltend gemacht werden. Davor ist er weder abtretbar noch pf\u00e4ndbar. Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof die Sozialbeh\u00f6rde anstelle des Harzt-IV-Empf\u00e4ngers den Pflichtteils selber geltend machen.<\/p>\n<p>3) Nicht selten ist das Verh\u00e4ltnis zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem verkrampft. Stehen diese in losem Kontakt, kann es zur Entkrampfung f\u00fchren, wenn der Erbe von sich aus zu erkennen gibt, dass er den Anspruch anerkennt.<\/p>\n<p>4) Moralische Einw\u00e4nde des Erben sind unbeachtlich. Dem nichtehelichen Sohn steht der Anspruch zu, ganz gleich, ob er irgendeinen Kontakt zu seinem Vater in der Vergangenheit hatte. &#8211; Hat z.B. der Sohn die Beziehungen zu seinem Vater 5 Jahre vor dessen Tod abgebrochen, weil der Vater nochmals geheiratet hat, so kann die Witwe den Pflichtteil nicht deshalb verweigern, weil der Sohn noch nicht einmal seinen Vater im Krankenhaus vor dessen Tod besucht hat. &#8211; Der Erbe kann die Zahlung verweigern, wenn der Pflichtteilsberechtigte erbunw\u00fcrdig ist (<i>Einzelheiten vgl. Erbunw\u00fcrdigkeit<\/i>) oder wenn der Pflichtteilsberechtigte zuvor wirksam durch Vertrag auf seinen Pflichtteil verzichtet hat. Vorsicht ist geboten, wenn der Erbe sich auf die Entziehung des Pflichtteilsrechts im Testament des Erblassers beruft. Hier sollte Fachberatung eingeholt werden. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob \u00fcberhaupt ein wirksamer Entziehungsgrund vorlag und ob der Pflichtteilsberechtigte sich auf Verzeihung berufen kann (<i>Einzelheiten vgl. Pflichtteilsentziehung<\/i>).<\/p>\n<p>5) Der Erbe muss dem Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis \u00fcbergeben. Befinden sich im Nachlass Grundst\u00fccke, sind entsprechende Gutachten beizuf\u00fcgen, die allerdings keine bindende Wirkung haben. Erbe und Pflichtteilsberechtigter sollten sich auf einen bestimmten Gutachter einigen. Bei Bankguthaben oder sonstigem von der Bank verwalteten Verm\u00f6gen sollte der Erbe sich von der Bank eine Kopie der an das zust\u00e4ndige Finanzamt gerichteten Kontrollmeldung geben lassen und diese dem Pflichtteilsberechtigten zur Verf\u00fcgung stellen. Bankbelege m\u00fcssen allerdings nach allgemeiner Ansicht nicht \u00fcbergeben werden.<\/p>\n<p>In dem Nachlassverzeichnis sind die Aktiva detailliert aufzuf\u00fchren, ebenso die Passiva (Nachlassverbindlichkeiten, z.B. Erbscheinskosten, Beerdigungskosten). Der Erbe sollte angemessene Fristen nicht unbeachtet lassen. Der Pflichtteilsberechtigte kann n\u00e4mlich seinen Auskunftsanspruch gerichtlich durchsetzen. Wird der Pflichtteilsberechtigte von einem Rechtsanwalt betreut, muss damit gerechnet werden, dass dieser nicht lange abwartet und Stufenklage erhebt (<i>Einzelheiten vgl. Stufenklage<\/i>). In vielen F\u00e4llen tr\u00e4gt der Erbe die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten; auf jeden Fall sollten solche Kosten vermieden werden.<\/p>\n<p>6) Im Hinblick auf etwa bestehende Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspr\u00fcche wird der Erbe auch gefragt, welche Schenkungen er in den letzten 10 Jahren vom Erblasser erhalten hat und welche Schenkungen gegen\u00fcber anderen Personen vorgenommen wurden (<i>Einzelheiten vgl. Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspruch<\/i>). F\u00fcr den Erben wiederum ist es wichtig zu wissen, ob der Pflichtteilsberechtigte zu Lebzeiten vom Erblasser Zuwendungen erhalten hat, bei denen der Erblasser angeordnet hatte, dass der Pflichtteilsberechtigte sich den Wert auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss. Der Erbe sollte deshalb in den Nachlassunterlagen nachschauen, ob sich darin Abschriften \u00fcber Zuwendungsvertr\u00e4ge befinden bei denen die Pflichtteilsanrechnung angeordnet worden ist, z.B.: \u201eDie \u00dcberlassung erfolgt unentgeltlich, jedoch in Anrechnung auf die Pflichtteilsanspr\u00fcche des Erwerbers am k\u00fcnftigen Nachlass des \u00dcbergebers.\u201c<\/p>\n<p>7) Wer als Erbe einen Rechtsanwalt beizieht, muss in aller Regel die anfallenden Anwaltsgeb\u00fchren selbst tragen. Es empfiehlt sich, mit dem Rechtsanwalt vorher abzukl\u00e4ren, in welcher H\u00f6he Geb\u00fchren anfallen. Rechtsschutzversicherungen \u00fcbernehmen in der Regel lediglich eine Beratungsgeb\u00fchr. Mitunter werden auch noch weitere Nebenleistungen \u00fcbernommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1) Nach dem Gesetz m\u00fcssen enge Angeh\u00f6rige eine Mindestteilhabe am Nachlass des Erblassers erhalten. Dies ist der Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch ist gerichtet auf Zahlung eines Geldbetrages, dessen H\u00f6he dem halben Wert des dem Pflichtteilsberechtigten durch Testament entzogenen Erbteils entspricht. Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte sowie die erbberechtigten Abk\u00f6mmlinge. Hat der Erblasser mehrere Abk\u00f6mmlinge, z.B. Sohn und &hellip; <a href=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?p=1056\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Neues Stichwort: Erbe und Pflichtteilsberechtigter &#8211; Verhaltenstipps f\u00fcr den Erben &#8211;<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[117,225,227,158,224,188,226],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1056"}],"collection":[{"href":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1056"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1056\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1057,"href":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1056\/revisions\/1057"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1056"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1056"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1056"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}