{"id":72,"date":"2014-09-11T13:51:28","date_gmt":"2014-09-11T13:51:28","guid":{"rendered":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?page_id=72"},"modified":"2021-04-04T13:14:31","modified_gmt":"2021-04-04T13:14:31","slug":"erbfall-in-der-familie","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?page_id=72","title":{"rendered":"Erbfall in der Familie"},"content":{"rendered":"<div class=\"shariff\" data-title=\"Erbfall in der Familie\" data-info-url=\"http:\/\/ct.de\/-2467514\" data-backend-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/wp-content\/plugins\/shariff-sharing\/backend\/index.php\" data-temp=\"\/tmp\" data-ttl=\"60\" data-service=\"gftr\" data-services='[\"googleplus\",\"facebook\",\"twitter\",\"reddit\",\"info\"]' data-image=\"\" data-url=\"http:\/\/erb-recht-lexikon.eu\/?page_id=72\" data-lang=\"de\" data-theme=\"colored\" data-orientation=\"horizontal\"><\/div><h1><strong>Was ist zu tun, wenn ein Familienangeh\u00f6riger pl\u00f6tzlich verstirbt?<\/strong><\/h1>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine unverbindliche Schnellinformation finden Sie hier :<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;1.) Bestattungsart:<\/strong> Sie richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Ist dessen Wille nicht bekannt, muss in den Unterlagen nachgeschaut werden, ob der Verstorbene seinen Willen schriftlich niedergelegt hat. Mitunter sind Bestattungsw\u00fcnsche auch im privatschriftlichen Testament festgehalten. Hat der Verstorbene keine W\u00fcnsche ge\u00e4u\u00dfert, bestimmen die Personen, denen die <span style=\"text-decoration: underline;\"><em>Totenf\u00fcrsorge<\/em><\/span> obliegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;2.) Bestattungskosten:<\/strong> Die Bestattungskosten tr\u00e4gt nach dem Gesetz immer der Erbe. In der Regel zahlen die Banken auch dann, wenn die Rechtsnachfolge noch nicht nachgewiesen ist, gegen Vorlage der Rechnungen die Kosten aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;3.) Wer ist Erbe geworden?<\/strong> Hat der Verstorbene keine Verf\u00fcgungen von Todes wegen hinterlassen, ist&nbsp; <span style=\"text-decoration: underline;\"><em>gesetzliche Erbfolge<\/em><\/span> eingetreten. Es ist festzustellen, ob der Erblasser den Erben bestimmt hat und zwar in:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong>&nbsp;notariellem Testament:<\/strong> Dieses wird amtlich verwahrt und von Amts wegen er\u00f6ffnet. Sorgf\u00e4ltige Erblasser haben in ihren Unterlagen den sogenannten Hinterlegungsschein abgeheftet.<\/li>\n<li><strong>Erbvertr\u00e4ge:<\/strong> Werden ebenfalls entweder vom Nachlassgericht oder dem beurkundenden Notar verwahrt. Sie werden ebenfalls von Amts wegen er\u00f6ffnet.<\/li>\n<li><strong>Privatschriftliche Testamente:<\/strong> Sie k\u00f6nnen ebenfalls in amtliche Verwahrung gebracht worden sein. Anderenfalls ist in den Unterlagen des Erblassers nachzusehen, ob sich dort privatschriftliche Testamente befinden. Jeder Zettel, dessen Inhalt sich als letztwillige Verf\u00fcgung ihrem Inhalt nach darstellen k\u00f6nnte, ist abzugeben. Ohne Bedeutung ist, ob das Schriftst\u00fcck als Testament bezeichnet wurde. Auch ein Zettel mit dem Wortlaut \u201e<em>Meine Erben werden meine Angeh\u00f6rigen und mein Neffe Hans-J\u00fcrgen.\u201c<\/em> ist dem Inhalt nach ein Testament.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;4.) Testament:<\/strong> Aufgefundene privatschriftliche Testamente sind beim Nachlassgericht zur&nbsp;<span style=\"text-decoration: underline;\"><em> Testamentser\u00f6ffnung<\/em><\/span> abzugeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;5.) Versorgungskassen:<\/strong> Soweit der Verstorbene Rente oder Pension bezogen hat, sind der Rententr\u00e4ger bzw. die Pensionskasse zu informieren. Ebenso die Krankenkasse. Diese \u00fcbernehmen in der Regel die Bestatter.<\/p>\n<p><strong>&nbsp;6.) Schulden des Erblassers: <\/strong>In welcher H\u00f6he sind Verbindlichkeiten vorhanden ? Dies k\u00f6nnen z.B nichtbezahlte Rechnungen f\u00fcr die neue Heizung sein, letzte Arztrechnungen aber auch gr\u00f6\u00dfere Schulden bei Banken. In der Regel geben die Bankausz\u00fcge dar\u00fcber Auskunft, ob regelm\u00e4\u00dfig Zahlungen auf bestimmte Konten geleistet wurden. Im Einzelfall kann der Erblaser auch bei Privatleuten Darlehen aufgenommen haben.<\/p>\n<p>Aus den Steuerunterlagen ergibt sich, ob noch Steuern zu zahlen sind, Steuerbescheide zu erwarten oder Steuererkl\u00e4rungen noch abzugeben sind War ein Steuerberater mit der Erledigung der Steuerangelegenheiten betraut, kann dieser Auskunft geben.Stellt der Erbe fest, dass wesentliche Einnahmen ( z.B. aus Verm\u00f6gen im Ausland) nicht versteuert worden sind, m\u00fcssen diese nachversteuert werden, will sich der Erbe nicht strafbar machen .Bei un\u00fcbersichtlicher Verm\u00f6genslage sollte der Erbe das <em><span style=\"text-decoration: underline;\">Aufgebotsverfahren<\/span> <\/em>benatragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;7.) Versicherungen:<\/strong> Die Versicherungspolicen sind zu \u00fcberpr\u00fcfen. Gegebenenfalls sind sofort Meldungen an den Versicherer vorzunehmen (beispielsweise Lebensversicherung) oder aber es sind Versicherungen zu k\u00fcndigen (z.B. Hausratsversicherung). Die Leistungen aus der Lebensversicherung fallen nur dann in den Nachlass, wenn dem Versicherer kein Bezugsberechtigter genannt worden ist. Zu pr\u00fcfen ist im Einzelfall, ob der Erbe noch in der Lage ist, die Bezugsberechtigung zu widerrufen; es ist also im Einzelfall sofort Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;8.) Vertragsunterlagen:<\/strong> Die Unterlagen des Verstorbenen sind auch nach laufenden Vertr\u00e4gen zu \u00fcberpr\u00fcfen, z.B. Miet- oder Pachtvertr\u00e4ge oder auch sonstige Bezugsvertr\u00e4ge. War der Verstorbene Mieter oder P\u00e4chter, ist zu pr\u00fcfen, ob und wann der Vertrag gek\u00fcndigt werden kann.<\/p>\n<p><strong>&nbsp;9.) Aktivverm\u00f6gen:<\/strong> Der Umfang des Nachlasses ist zu ermitteln. In erster Linie ist er aus den Bankunterlagen ( Konotoausz\u00fcgen , Depotausz\u00fcgen) und den Grundbucheintragungen zu entnehmen.Auf Wunsch \u00fcbersenden die Banken auch eine Abschrift ihrer an das zust\u00e4ndige Nachlassgericht gesandten Kontrollmeldungen, die das gesamte von der Bank im Zeitpunkt des Erbfalles verwaltete Verm\u00f6gen des Kunden enthalten muss.<\/p>\n<p>Der Bank gegen\u00fcber muss sich der Erbe als solcher legitimieren, falls er nicht im Besitz einer \u00fcber den Tod hinaus wirkenden Vollmacht ist. In der Regel reicht zum Erbnachweis auch die beglaubigte Abschrift eines notariellen Testaments oder des Erbvertrages in Verbindung mit der beglaubigten Abschrift des Er\u00f6ffnungsprotokolls aus. Sonst ist der &#8211;Erbschein vorzulegen Dar\u00fcber hinaus gew\u00e4hrt das Gesetz dem Erben noch besondere <em><span style=\"text-decoration: underline;\">Auskunftsrechte,<\/span> <\/em>z.B. gegen\u00fcber dem <em><span style=\"text-decoration: underline;\">Erbenbesitzer<\/span> <\/em>oder dem Lebensgef\u00e4hrten, mit dem der Erblasser zusammengelebt hatte (Hausgenosse).<\/p>\n<p>Schwierig ist es, a vermutetes aber nicht dokumentiertes Verm\u00f6gen im Ausland heranzukommen. Hatte der Erblasser noch in einem ausl\u00e4ndischen Hotel einen Safe unterhalten, besteht die M\u00f6glichkeit darin n\u00e4here Hinweise zu finden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;10.) Bankauskunft:<\/strong> Kann sich der Erbe der Bank gegen\u00fcber als Rechtsnachfolger legitimieren, muss ihm die Bank Auskunft \u00fcber den Bestand des Verm\u00f6gens, welches sie im Zeitpunkt des Erbfalls betreut hat, geben. Da die Bank verpflichtet ist, bei Kenntnis des Todes ihres Kunden dem Finanzamt eine Kontrollmeldung zu \u00fcbersenden, wird auch die Abschrift der Kontrollmeldung Auskunft geben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;11.) Vollmachten des Erblassers: <\/strong>Gefahr f\u00fcr das Verm\u00f6gen besteht durch Vollmachten, die der Erblasser zu Lebzeiten erteilt hat, z.B. seiner Lebensgef\u00e4hrtin oder den Nachbarn. Diese sind sofort zu widerrufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;12.) Grundverm\u00f6gen<\/strong>: In Deutschland befindliches Grundverm\u00f6gen ist im Grundbuch eingetragen. In der Regel befinden sich Grundbuchausz\u00fcge in den Unterlagen des Verstorbenen. Anderenfalls sind diese anzufordern. Da das Grundbuch durch das Ableben des eingetragenen Eigent\u00fcmers unrichtig wird, sind die Erben gehalten, unter Bezugnahme auf ein notarielles Testament oder Erbvertrag bzw. den Erbschein das Eigent\u00fcmerverzeichnis zu berichtigen (vgl. <em><span style=\"text-decoration: underline;\">Grundbuchberichtigungsantrag<\/span><\/em>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>13.) Erbschein<\/strong>: Dieser wird auf Antrag vom zust\u00e4ndigen Nachlassgericht erteilt. Da der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt versichern muss, kann der Antrag wirksam nur \u00fcber einen Notar oder unmittelbar beim Nachlassgericht gestellt werden. In der Regel reicht es bei mehreren Miterben aus, wenn einer von ihnen den Antrag stellt (Einzelheiten vgl. <span style=\"text-decoration: underline;\"><em>Erbschein<\/em><\/span>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&nbsp;14.) Erbschaftssteuer:<\/strong> Auch wenn in der Regel der Erbe seiner Anzeigepflicht gem\u00e4\u00df <a href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/ErbStG\/30.html\" title=\"&sect; 30 ErbStG: Anzeige des Erwerbs\">\u00a7 30 ErbStG<\/a> nicht nachkommt, ist durch die Anzeigepflicht Dritter, wie Banken, Standes\u00e4mter, Nachlassgerichte, Notare, Versicherungsunternehmen sichergestellt, dass das zust\u00e4ndige Finanzamt Kenntnis vom Erbfall erh\u00e4lt. Wenn der Wert des Nachlasses voraussichtlich die H\u00f6he der Freibetr\u00e4ge der einzelnen Erben \u00fcbersteigt, erhalten diese vom Finanzamt unter \u00dcbersendung der entsprechenden Formulare die Aufforderung, eine entsprechende Steuererkl\u00e4rung abzugeben. Der Wert von Grundverm\u00f6gen wird durch ein besonderes Vergleichswertverfahren ermittelt. In vielen F\u00e4llen sollte fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist zu tun, wenn ein Familienangeh\u00f6riger pl\u00f6tzlich verstirbt? Eine unverbindliche Schnellinformation finden Sie hier : &nbsp;1.) Bestattungsart: Sie richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen. Ist dessen Wille nicht bekannt, muss in den Unterlagen nachgeschaut werden, ob der Verstorbene seinen Willen schriftlich niedergelegt hat. Mitunter sind Bestattungsw\u00fcnsche auch im privatschriftlichen Testament festgehalten. 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